Die geplante Erhöhung der Akkreditierungsgebühren würde zu spürbaren Mehrbelastungen für die betroffenen Unternehmen führen. In seiner Stellungnahme zum Entwurf der zweiten Verordnung zur Änderung der Akkreditierungsstellengebührenverordnung setzt sich der TÜV-Verband deshalb für transparente, planbare und wirtschaftlich verhältnismäßige Kosten ein. Zusätzliche finanzielle Belastungen müssen mit effizienteren Verfahren und einem geringeren Akkreditierungsaufwand einhergehen.
Der TÜV-Verband erkennt grundsätzlich an, dass Gebühren regelmäßig überprüft und an die Kosten- und Preisentwicklung angepasst werden müssen. Dies dient einer stabilen Akkreditierungsinfrastruktur. Die Akkreditierung bestätigt die Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen und ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Qualitätsinfrastruktur. Sie kann das Vertrauen in deren Leistungen stärken, den Marktzugang erleichtern und die Umsetzung regulatorischer Anforderungen sowie die Einführung neuer Technologien unterstützen.
Die vorgesehenen Stundensätze der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) steigen je nach Tarifstelle und Jahr um rund 19 bis 27 Prozent. Das belastet insbesondere große Konformitätsbewertungsstellen mit zahlreichen Standorten und umfangreichen Akkreditierungen. Auch in Tätigkeitsbereichen mit geringerem Geschäftsvolumen können die Kosten besonders ins Gewicht fallen: Die Fixkosten für die Aufrechterhaltung oder Erweiterung einer Akkreditierung stehen dort einem geringeren wirtschaftlichen Umfang gegenüber. Diese Auswirkungen sollten bei der Gebührenanpassung berücksichtigt werden. Angesichts insgesamt steigender Kosten und regulatorischer Anforderungen sollte die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen nicht beeinträchtigt werden.
Die Berechnung der neuen Stundensätze sollte zudem transparent und nachvollziehbar sein. Der Entwurf enthält bereits Angaben zu Personal-, Sach- und Gemeinkosten sowie zur verfügbaren Stundenkapazität. Allerdings bleibt offen, für welche Tätigkeiten ein Teil der ausgewiesenen Stunden verwendet wird. Eine ergänzende Darstellung der Berechnungsgrundlagen würde die Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz der neuen Stundensätze erhöhen.
Aus Sicht des TÜV-Verbands sollte die Gebührenanpassung mit einer klaren Perspektive für die Modernisierung der Akkreditierung verbunden werden. Dazu gehören eine konsequente Digitalisierung, einheitliche, effiziente und planbare Verfahren sowie moderne Strukturen. Erforderlich sind politische Unterstützung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und ein klarer Modernisierungsauftrag an die DAkkS. Der TÜV-Verband begrüßt, dass die Expertise des Akkreditierungsbeirats einbezogen wird. Die daraus hervorgehenden Empfehlungen sollten zügig aufgegriffen und konsequent umgesetzt werden. Ziel ist eine angemessene Finanzierung hochwertiger Akkreditierungsleistungen, verbunden mit sichtbaren Fortschritten in der Praxis und weniger Aufwand für die betroffenen Unternehmen.



