Produkte

Produktkennzeichnung

Ein Hammer liegt auf einer Holzoberfläche

 

Viele Produkte, die wir alltäglich verwenden, sind niemals von einer unabhängigen Stelle auf ihre Sicherheit hin geprüft worden. Beim vermeintlichen Prüfsiegel auf vielen der Produkte handelt es sich nämlich nur um die europaweit verpflichtende CE-Kennzeichnung. Sie steht dafür, dass das Herstellerunternehmen nach eigener Aussage die einschlägigen Normen und Richtlinien eingehalten hat. Die Folge: Gefahren und Defizite fallen erst auf, wenn die Produkte auf dem Markt sind und vielleicht schon Menschen zu Schaden gekommen sind.

Eine sinnvolle Alternative ist das gesetzlich geregelte GS-Zeichen. Dieses Prüfzeichen signalisiert, dass das Produkt auf Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes im Auftrag des Herstellerunternehmens freiwillig von unabhängiger Seite überprüft wurde. Mit diesem Testat können Herstellerunternehmen und Importeure dokumentieren, dass sie Ihrer Produktverantwortung in besonderer Weise nachkommen. Entscheidend ist, dass das GS-Zeichen vergeben wird, bevor das Produkt auf den Markt kommt. Damit entlastet es die Marktüberwachung, leistet einen zentralen Beitrag zum Verbraucherschutz und dient als wichtige Orientierungshilfe bei der Kaufentscheidung.

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Mit Skihelm sicher auf die Piste gehen

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GS-Zeichen: geprüfte Sicherheit für Verbraucher:innen

 

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  EU-Fahne mit den goldenen Sternen weht vor leicht bewölktem Himmel

TÜV-Verband zur Brexit-Entscheidung

 

Brände zur Weihnachtszeit vermeiden

Produktkennzeichnung in Europa

CE-Kennzeichnung

GS-Zeichen

 

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Daniel Pflumm, Referent Produktregulierung und Digitalisierung

Daniel Pflumm

Referent Produktregulierung und Digitalisierung

+49 30 760095-470

daniel.pflumm@tuev-verband.de