Anlagentechnik

Beiblätter für Dampfkessel-Erlaubnisverfahren

Die Vorgaben zum Betreiben von Dampfkesseln und anderen Druckgeräten halten Schritt mit dem technischen Fortschritt. Das schlägt sich sowohl in der europäischen Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU) als auch in der nationalen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nieder. Seitdem sie in Kraft getreten sind, haben sich sowohl die Rechtslage als auch die Technischen Regeln für Herstellung, Aufstellung und Betrieb von Dampfkesselanlagen geändert. Folgerichtig hat der TÜV-Verband die Beiblätter für das Erlaubnisverfahren nach Paragraph 13 BetrSichV zur Beschreibung einer Dampfkesselanlage überarbeitet.

Zum Download finden Sie hier neben den regelmäßig aktualisierten Beiblättern eine Übersichtstabelle zu den verfügbaren Beiblättern sowie eine Checkliste zum Erlaubnisverfahren.

Dampfkessel: Beiblätter, Übersichtstabelle und Checkliste zum Erlaubnisverfahren

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Ingo Blohm

Referent Beschaffenheitsanforderungen Druckgeräterichtlinie und Dampfkesselanlagen

+49 30 760095-520

ingo.blohm@tuev-verband.de