Baurechtsreport 2026
Reporte
Baurechtsreport

Der Baurechtsreport des TÜV-Verbands erfasst die in den Bauordnungen der Bundesländer vorgeschriebenen Prüfungen der TÜV-Sachverständigen von Einrichtungen der Gebäudetechnik in so genannten Sonderbauten. Zu den Sonderbauten zählen neben Hochhäusern ab einer Höhe von 22 Metern unter anderem Kliniken und Pflegeheime, Schulen, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen, Versammlungsstätten wie Kongresshallen oder Stadien, Industriebauten, Parkhäuser, Beherbergungsstäten wie Hotels sowie Geschäfte ab einer Fläche von 2.000 Quadratmetern. Die Prüfungen umfassen technische Einrichtungen für den Brandschutz, sicherheitsrelevante Elektroanlagen sowie Anlagen für die Lüftung und Klimatisierung.
Der Baurechtsreport 2026
Der Baurechtsreport 2026 zeigt eine deutliche Verschlechterung der technischen Gebäudesicherheit in Deutschland. Angesichts zunehmender Risiken durch Stromausfälle, Cyberangriffe und Extremwetterereignisse rückt die Resilienz von Gebäuden stärker in den Fokus. Sicherheitsrelevante Anlagen wie Brandmelde-, Alarmierungs-, Sicherheitsbeleuchtungs- oder Notstromanlagen müssen im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Die Ergebnisse des Reports machen jedoch deutlich, dass die Mängelquoten über nahezu alle Anlagentypen hinweg gestiegen sind. Unabhängige Prüfungen durch Sachverständige bleiben daher ein zentraler Baustein, um Defizite frühzeitig zu erkennen und die Funktionsfähigkeit der Anlagen langfristig sicherzustellen.
DIE HÄUFIGSTEN MÄNGEL 2026
- Von allen 66.023 geprüften Anlagen wiesen 35,9 Prozent wesentliche Mängel auf. Weitere 37,2 Prozent hatten geringfügige Mängel. Nur 26,9 Prozent der Anlagen waren mängelfrei.
- Bei den 2.944 geprüften Alarmierungsanlagen wurden bei den wiederkehrenden Prüfungen bei 44,7 Prozent geringfügige Mängel festgestellt. Nur jede fünfte Anlage (20,0 Prozent) war mängelfrei.
- Von den insgesamt 11.414 geprüften Brandmeldeanlagen waren bei den wiederkehrenden Prüfungen lediglich 24,6 Prozent mängelfrei. Fast jede dritte Anlage (30,4 Prozent) wies wesentliche Mängel auf.
- Besonders kritisch ist die Situation auchbbei den Sicherheitsstromversorgungsanlagen: Von 4.344 geprüften Anlagen waren nur 18,2 Prozent mängelfrei. Bei 35,2 Prozent wurden wesentliche Mängel festgestellt, weitere 46,6 Prozent wiesen geringfügige Mängel auf.
Im Baurechtsreport finden Sie weitere Statistiken zur Sicherheit von:
- Alarmierungsanlagen,
- Brandmeldeanlagen,
- Sicherheitsstromversorgungsanlagen,
- Sicherheitsbeleuchtungsanlagen,
- Starkstrom-Elektroanlagen,
- Lüftungsanlagen,
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen,
- CO-Warnanlagen sowie
- Feuerlöschanlagen.
Die Baurechtsreporte im Download
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André Siegl
Referent Aufzüge, Maschinen und Gebäudetechnik






