Reporte

Baurechtsreport

Rote Alarmsirene, die an der Außenwand eines großen Gebäudes hängt

Der Baurechtsreport des TÜV-Verbands erfasst die in den Bauordnungen der Bundesländer vorgeschriebenen Prüfungen der TÜV-Sachverständigen von Einrichtungen der Gebäudetechnik in so genannten Sonderbauten. Zu den Sonderbauten zählen neben Hochhäusern ab einer Höhe von 22 Metern unter anderem Kliniken und Pflegeheime, Schulen, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen, Versammlungsstätten wie Kongresshallen oder Stadien, Industriebauten, Parkhäuser, Beherbergungsstäten wie Hotels sowie Geschäfte ab einer Fläche von 2.000 Quadratmetern. Die Prüfungen umfassen technische Einrichtungen für den Brandschutz, sicherheitsrelevante Elektroanlagen sowie Anlagen für die Lüftung und Klimatisierung. Für den aktuellen Report wurden im Jahr 2024 70.447 Anlagen im laufenden Betrieb geprüft und weitere 13.053 vor der ersten Inbetriebnahme.

Der Baurechtsreport 2025: Cybersecurity im Fokus

Der Baurechtsreport 2025 fokussiert die aktuelle Bedrohungslage in der deutschen Gebäudeinfrastruktur durch Cyberangriffe und die notwendige Festlegung von einheitlichen Mindeststandards für die Cybersicherheit. In einer Reportage nimmt er außerdem die Wirk-Prinzip-Prüfung in den Blick. Hierbei wird geprüft, ob alle sicherheitstechnischen Systeme von Gebäuden, wie Brandmeldeanlagen, Entrauchungssysteme, Aufzüge & Co., reibungslos ineinandergreifen. Die Gebäudetechnik kann Personen unmittelbar schützen oder vor gefährlichen Situationen warnen. Klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. Die Ergebnisse des Baurechtsreports 2025 zeigen erneut, wie wichtig unabhängige Prüfung der Sachverständigen sind. Sie weisen die Betreiber:innen auf vorhandene Defizite hin und sorgen dafür, dass die Anlagen instandgehalten werden.

Die Häufigsten Mängel 2025

  • Von allen geprüften Anlagen (70.447) wies mehr als jede vierte (26,9 %) bei wiederkehrender Prüfung wesentliche Mängel auf. Knapp die Hälfte aller Anlagen (44,0 %) wies geringfügige Mängel und nur 29,1 % waren mängelfrei.
  • Bei drei von zehn der geprüften Notstromanlagen (30,0 %) stellten die Sachverständigen wesentliche Mängel fest. Das entspricht einem Anstieg von knapp 5 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr.
  • Von den insgesamt 11.901 geprüften Brandmeldeanlagen waren bei den wiederkehrenden Prüfungen fast drei Zehntel der Brandmeldeanlagen (28,7 %) mängelfrei, allerdings wiesen zwei Zehntel wesentliche Mängel auf (20,5 %).
  • Ein knappes Drittel (31,4 %) der wiederholt geprüften Feuerlöschanlagen war 2024 mängelfrei; knapp vier von zehn Anlagen (38,4 %) wiesen geringfügige und drei von zehn Anlagen (30,4 %) wesentliche Mängel auf.

Im Baurechtsreport finden Sie weitere Statistiken zur Sicherheit von:

  • Alarmierungsanlagen,
  • Brandmeldeanlagen,
  • Sicherheitsstromversorgungsanlagen,
  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen,
  • Starkstrom-Elektroanlagen,
  • Lüftungsanlagen,
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen,
  • CO-Warnanlagen sowie
  • Feuerlöschanlagen.

Alle Reporte vor 2020 erhalten Sie bei uns gerne auf Anfrage.

News

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Referent Aufzüge, Maschinen und Gebäudetechnik André Siegl

André Siegl

Referent Aufzüge, Maschinen und Gebäudetechnik

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