Reporte

Baurechtsreport

Der Baurechtsreport des TÜV-Verbands erfasst die in den Bauordnungen der Bundesländer vorgeschriebenen Prüfungen der TÜV-Sachverständigen von Einrichtungen der Gebäudetechnik in so genannten Sonderbauten. Zu den Sonderbauten zählen neben Wohn- und Geschäftshäusern ab einer Höhe von 22 Metern unter anderem Kliniken und Pflegeheime, Schulen, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen, Versammlungsstätten wie Kongresshallen oder Stadien, Industriebauten, Parkhäuser, Beherbergungsstäten wie Hotels sowie Geschäfte ab einer Fläche von 2.000 Quadratmetern. Die Prüfungen umfassen technische Einrichtungen für den Brandschutz, sicherheitsrelevante Elektroanlagen sowie Anlagen für die Lüftung und Klimatisierung. Für den aktuellen Report wurden im Jahr 2023 69.570 Anlagen im laufenden Betrieb geprüft und weitere 13.618 vor der ersten Inbetriebnahme.

Der Baurechtsreport 2024

Der Baurechtsreport 2023 hebt die Bedeutung der Funktionsfähigkeit von Gebäuden und ihrer technischen Einrichtungen hervor. Sie bestimmen, wie sicher Menschen sind. Sei es bei Energieknappheit, der Pandemie oder Extremwetterereignissen. Die Gebäudetechnik kann Personen unmittelbar schützen oder vor gefährlichen Situationen warnen. Klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. Die Ergebnisse des Reports zeigen, wie wichtig unabhängige Prüfung der Sachverständigen sind. Sie weisen die Betreiber:innen auf vorhandene Defizite hin und sorgen dafür, dass die Anlagen instandgehalten werden.

Die Häufigsten Mängel 2023

  • Von allen geprüften Anlagen (69.570) wies mehr als jede vierte (27,1 %) bei wiederkehrender Prüfung wesentliche Mängel auf. Knapp die Hälfte aller Anlagen (43,9 %) wies geringfügige Mängel und 29,0 % waren mängelfrei.
  • Bei knapp der Hälfte (46,6 %) der Alarmierungsanlagen fanden die Schverständigen geringfügige Mängel.
  • Von den insgesamt 11.528 geprüften Brandmeldeanlagen waren bei den wiederkehrenden Prüfungen fast drei Zehntel der Brandmeldeanlagen (28,0 %) mängelfrei.
  • 42,8 % der 587 Feuerlöschanlagen hatten bei erstmaliger Prüfung keine Mängel.

Im Baurechtsreport finden Sie weitere Statistiken zur Sicherheit von:

  • Alarmierungsanlagen,
  • Brandmeldeanlagen,
  • Sicherheitsstromversorgungsanlagen,
  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen,
  • Starkstrom-Elektroanlagen,
  • Lüftungsanlagen,
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen,
  • CO-Warnanlagen sowie
  • Feuerlöschanlagen.

Alle Reporte vor 2020 erhalten Sie von uns gerne auf Anfrage.

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André Siegl

Referent Aufzüge, Maschinen und Gebäudetechnik

+49 30 760095-550

andre.siegl@tuev-verband.de