Aufzüge
Betrieb von Aufzugnotrufsystemen

Fachinformation zur Abschaltung des 2G-Netzes 2028
Nach derzeitigem Planungsstand ist die schrittweise Abschaltung der zweiten Mobilfunkgeneration in Deutschland, der 2G-Mobilfunknetztechnologie, für 2028 vorgesehen. Dadurch können Geräte und Anlagen, die ausschließlich oder überwiegend über 2G-Mobilfunkstandard kommunizieren, ihre Funktion verlieren.
Neben dem Aufzugsnotruf- bzw. dem Zweiwege-Kommunikationssystem können auch weitere Anlagen betroffen sein wie Alarm- und Überwachungsanlagen, Zahlungsterminals und sonstige vernetzte Systeme.
Die Abschaltung wird von den jeweiligen Mobilfunknetzbetreibern nach deren Zeitplänen umgesetzt. Die Telekom Deutschland GmbH wird nach derzeitigem Stand sein 2G-Netz zum 30. Juni 2028 vollständig abstellen. Bei Telefónica / O₂ soll die Abschaltung zur zweiten Jahreshälfte 2028 erfolgen. Die Vodafone GmbH plant derzeit die Abschaltung für September 2028. Die genauen Zeitpläne, Änderungen oder Ausnahmen sind bei den Telekommunikationsanbietern zu erfragen.
Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung für die technische Verfügbarkeit des Aufzugsnotruf- bzw. des Zweiwege-Kommunikationssystems in den Aufzugsanlagen liegt bei den jeweiligen Betreibern beziehungsweise Anlagenverantwortlichen.
Um die sichere Verwendung der Aufzugsanlage zu gewährleisten, hat der Betreiber rechtzeitig zu klären, ob in seinem Aufzugsnotruf- bzw. Zweiwege-Kommunikationssystem eine 2G-Verbindung verwendet wird.
Mit der Abschaltung des 2G Systems fehlt unter Umständen der Übertragungsweg und die Sprechverbindung zur ständig besetzten Stelle, so dass ein Notruf nicht mehr abgesetzt werden kann.
Was ist konkret zu tun?
Betreiber sollten zunächst eine Bestandsaufnahme aller kommunikationsabhängigen Systeme durchführen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte in Rücksprache mit den Telekommunikationsanbietern und Geräteherstellern zu klären:
- Welche Anlagen verwenden derzeit 2G?
- Welche SIM-Karten, Mobilfunkverträge und Netzbetreiber werden eingesetzt?
- Unterstützen die Geräte 4G/LTE oder eine andere zukunftsfähige Mobilfunktechnik (z. B. über Multi-SIM)?
- Sind Ersatzgeräte, Softwareanpassungen oder neue Hardware notwendig?
- Können mehrere Netze (z. B. über Multi-SIM) oder alternative Übertragungswege genutzt werden?
- Welche Liefer- und Umrüstfristen sind zu erwarten?
Die nächsten Schritte
Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass ihr Aufzugsnotruf- bzw. ihr Zweiwege-Kommunikationssystem von der 2G Abschaltung betroffen ist, dann besteht Handlungsbedarf, um rechtzeitig eine Umrüstung oder Änderung vor dem Abschaltungstermin umgesetzt zu bekommen.
Prüfung der Änderung der Aufzugsanlage durch die zugelassene Überwachungsstelle
Vor Wiederinbetriebnahme ist eine Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) erforderlich, wenn die Hardware des Aufzugsnotruf- bzw. des Zweiwege-Kommunikationssystems oder Teile davon geändert wurden. Lediglich der Wechsel des Übertragungsweges durch den Austausch einer SIM-Karte oder eine neue Parametrierung stellen keine prüfpflichtige Änderung dar.
André Siegl
Referent Aufzüge, Maschinen und Gebäudetechnik