Fahrzeugtypgenehmigung

Merkblatt Wohnmobile

Reisen mit dem Wohnmobil ist beliebt: „Die Ansprüche von Reisenden werden immer individueller und die technischen Möglichkeiten immer besser“, sagt Frank Schneider, Mobilitätsexperte beim TÜV-Verband. Eine zentrale Rolle spielt bei Wohnmobilen die Sicherheit, da die Fahrzeuge mit vielen beweglichen Teilen und Elektronik ausgestattet sind. Beim Umbau von einem normalen Transporter zum Wohnmobil müssen Werkstätten und Hobby-Schrauber deshalb diverse Regeln beachten. Im TÜV-Verband Merkblatt 740 werden die technischen Voraussetzungen erklärt, die ein Fahrzeug zur Zulassung als Wohnmobil erfüllen muss.

Wohnmobile sind häufigen Um- oder Aufbauten von Transportern. Doch durch den Umbau zum Wohnmobil kann ihre Allgemeine Betriebserlaubnis erlöschen. Erst wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger, beispielsweise in einer TÜV-Niederlassung, das Fahrzeug begutachtet hat, kann die Kfz-Zulassungsstelle auf dieser Basis eine neue Betriebserlaubnis erteilen. Die Mindestausstattung für die Fahrzeugart Wohnmobil umfasst laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einen Tisch, Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten, eine Kochmöglichkeit sowie Einrichtungen zur Unterbringung des Gepäcks und anderer loser Gegenstände während der Fahrt. Mit Ausnahme des Tisches sollen diese Gegenstände im Wohnbereich des Fahrzeugs fest verbaut sein.

Fahrzeuge mit sogenannter Wechselnutzung behalten auch nach dem Umbau ihre ursprüngliche Fahrzeugkategorie. „Temporär genutzte Einbauten, die man ohne Werkzeug entfernen kann, machen aus einem normalen Fahrzeug noch kein Wohnmobil“, erläutert Schneider. Es sei auf jeden Fall sinnvoll, die Umbaupläne im Vorfeld mit einem TÜV-Sachverständigen zu besprechen. „Das kann unnötigen Ärger bei der Begutachtung ersparen und führt schneller zur angestrebten Zulassung.“

Die wichtigsten Bereiche: Wohnen

Bei Verkehrsunfällen darf von den Bauteilen eines Wohnmobils keine Gefahr für die Insassen ausgehen. Deswegen ist auf die Abrundung oder Gummierung scharfkantiger Ecken zu achten. Eine möglichst formschlüssige Verriegelung von Türen und Schränken verhindert, dass sie während der Fahrt oder bei einem Unfall aufgehen und Sachen herausfallen. Wichtig ist auch ein rutschfester Bodenbelag. Grundsätzlich dürfen beim Bau eines Wohnmobils nur schwer entflammbare Werkstoffe verwendet werden.

Für Passagiere im Wohnbereich eines Caravans, muss es einen direkte Kommunikationsweg mit dem Fahrenden geben. „Die Aufgabe kann auch eine Gegensprechanlage erfüllen“, sagt Schneider. Allerdings müsse sie es erlauben, gleichzeitig zu hören und zu sprechen sowie eine Kontrollfunktion für die Funktionstüchtigkeit aufweisen.

Die wichtigsten Bereiche: Kochen

Zum Inventar eines Wohnmobils gehört ein fest verbauter Kocher, der klappbar oder ausziehbar sein darf. Er muss für die Verwendung in geschlossenen Räumen geeignet sein. Eine Ausnahme gebe es allerdings, sagt Experte Schneider: „Wenn der Kocher zwar fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, für den Gebrauch aber aus dem Innenraum herausgezogen werden muss.“ Der Kocher darf nicht ausschließlich durch die Elektroleitung oder den Gasschlauch mit dem Caravan verbunden sein. Feuersicheres Kochen muss durch einen Hitzeschutz der umliegenden Fahrzeugteile garantiert sein.

Die wichtigsten Bereiche: Fluchtwege

Um das Wohnmobil im Notfall sicher verlassen zu können, sind für jeden Sitz zwei voneinander unabhängige Fluchtwege einzuplanen, die auf unterschiedlichen Seiten des Fahrzeugs liegen. Notausgänge (Türen) und Notausstiege (Fenster, Luken und Klappen) zählen gleichermaßen als Fluchtwege und müssen als solche gekennzeichnet werden. Die Türen müssen nach außen aufgehen, von beiden Seiten zu öffnen sein und eine Mindestbreite von 50 Zentimetern und eine Mindesthöhe von einem Meter haben.

Das TÜV-Verband Merkblatt 740

Weitere Informationen – beispielsweise zu tragenden Strukturen, Elektroinstallationen oder speziellen Aufbauten – sind im TÜV-Verband Merkblatt 740 „Anforderungen an die Fahrzeugart Wohnmobil“ enthalten. Es fasst die nationalen und internationalen Anforderungen an Wohnmobile zusammen und spiegelt den aktuellen Stand der Technik wider, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Sachverständigen von Technischen Prüfstellen und Technischen Diensten dient das Merkblatt als Arbeitsgrundlage bei der Begutachtung von Fahrzeugen, es kann ebenso gut als Ausgangspunkt für den Ausbau von Wohnmobilen genutzt werden. Das Merkblatt kann im Shop des TÜV-Verbands als PDF oder in Papierform bestellt werden.

Haben Sie Fragen?

Frank Schneider

Referent Fahrzeugtechnik und Dienstleistungsinnovationen

+49 30 760095-370

frank.schneider@tuev-verband.de