Produkte

Handelspolitik

Das Handy aus Asien, die Jeans aus den USA und die Bodenschätze aus Brasilien: Unser heutiges Leben ist ohne globalen Handel gar nicht mehr vorstellbar. Und doch können viele Produkte nicht uneingeschränkt in anderen Ländern vertrieben werden, denn jedes Land hat seine eigenen Produktstandards definiert. Immerhin gelten in der Europäischen Union für viele Produkte gemeinsame (harmonisierte) Sicherheitsstandards, zum Beispiel für Spielzeuge, Maschinen oder Medizinprodukte. Erfüllen die Produkte alle geltenden Anforderungen, können sie frei im Binnenmarkt gehandelt werden.

Anders verhält es sich außerhalb der EU. Hier bestimmt jedes Land seine eigenen Regeln. So muss zum Beispiel in der EU der Blinker eines Fahrzeugs gelb sein, während er in den USA auch rot sein darf. Die Herstellerfirmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die jeweiligen landesspezifischen Anforderungen erfüllen. Und nicht immer fallen die Unterschiede so gering aus wie bei den Blinkern.

Eine unabhängige Überprüfung schafft Sicherheit für alle Beteiligten

Doch wie wird kontrolliert, ob die Standards tatsächlich erfüllt werden, gehandelte Produkte also wirklich sicher sind? Das hängt in der Regel vom Risiko ab, das von einem Produkt ausgeht.

Produkte mit eher niedrigem Risiko können in vielen Ländern, darunter der EU, mit einer einfachen Erklärung seitens der Herstellerfirma auf den Markt gebracht werden. Hierbei erklärt die Herstellerfirma lediglich, dass ihr Produkt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Eine externe Überprüfung ist nicht vorgeschrieben, kann aber auf freiwilliger Basis erfolgen. 

Anders sieht es bei Produkten mit erhöhtem Risiko aus. Hier ist eine externe Prüfung in vielen Ländern verpflichtend vorgeschrieben. Im Rahmen einer sogenannten Konformitätsbewertung kontrollieren Prüforganisationen wie die TÜV, ob das Produkt die geltenden Sicherheitsbestimmungen einhält. Nur, wenn alle Anforderungen erfüllt sind – das Produkt also konform ist – darf es vertrieben werden. Das gilt unabhängig davon, ob das Produkt im Land selbst oder in einem Drittland hergestellt wurde.

Eine unabhängige Konformitätsbewertung schafft somit Vertrauen und Sicherheit bei allen Beteiligten. Handelspartner:innen, Verbraucher:innen und Behörden können darauf vertrauen, dass das Produkt sicher ist – egal, in welchem Land es hergestellt wurde. Dies gilt umso mehr für den Online-Handel, wo ein TÜV-Siegel eine wertvolle Orientierungshilfe bietet.

Ein hohes europäisches Schutzniveau sichern

Eine unabhängige Konformitätsbewertung ist somit ein integraler Bestandteil eines intakten Handels. Dennoch stellen die unterschiedlichen Produktanforderungen und Verfahren der Konformitätsbewertung für viele Herstellerfirmen ein Handelshemmnis dar. Daher hat die EU-Kommission eine Reihe von Freihandelsabkommen mit Drittstaaten abgeschlossen, darunter mit Kanada (CETA), Japan (JEFTA) und Vietnam und verhandelt seit rund einem Jahr auch mit den USA über Handelserleichterungen. In diesen Abkommen wird unter anderem geregelt, welche Verfahren zur Bewertung der Konformität angewendet werden können und inwiefern die Ergebnisse gegenseitig anzuerkennen sind. Auf diesem Wege können nichttarifäre Handelshemmnisse abgebaut werden.

Handelsabkommen zielen häufig darauf ab, die unterschiedlichen Anforderungen an bestimmte Produkte anzugleichen. Hierbei ist jedoch Augenmaß geboten. Eine Angleichung sollte nicht bedeuten, sich bei der Sicherheit auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu einigen. Das Ziel sollte immer ein möglichst hohes Schutzniveau sein.

Produktprüfungen aus einer Hand ermöglichen

In der Praxis sind die Unterschiede jedoch häufig so groß, dass eine Angleichung beziehungsweise gegenseitige Anerkennung nicht zustande kommt. Deshalb ist es sinnvoll, bei der Konformitätsbewertung anzusetzen und Prüfungen nach unterschiedlichen Standards zu erleichtern. Aktuell dürfen viele Konformitätsbewertungen nur in den jeweiligen Wirtschaftsräumen von bestimmten Prüforganisationen durchgeführt werden. Stattdessen sollten sie Prüfungen an einem Ort sowohl nach den Bestimmungen des Heimatmarktes als auch nach denen des Exportmarktes durchführen dürfen. Dies führt für Herstellerfirmen zu wesentlichen Effizienzgewinnen und erleichtert den internationalen Handel.

Bei diesem sogenannten One-Stop-Shop-Ansatz erfolgt die Bewertung der Konformität identischer Anforderungen nur einmal durch eine einzige Stelle. Nur abweichende Produktanforderungen müssen zusätzlich geprüft werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Prüfstellen für beide Wirtschaftsräume akkreditiert (also zugelassen) sind. Dieser Ansatz findet bereits im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada erfolgreich Anwendung.

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Rainer Gronau

Stellvertretender Geschäftsführer und Fachbereichsleiter Politik, Recht, Europa

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Daniel Pflumm

Referent Produktregulierung und Digitalisierung

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