Produktkennzeichnung

CE-Kennzeichnung: Wenn Zweifel bleiben

Verbraucher:innen wollen sichere Produkte kaufen und greifen häufig beruhigt zu, wenn sie die Buchstaben „CE“ sehen. Aber was bedeutet dieses Kennzeichen genau? „CE“ steht für „Communauté Européenne“ und damit für die harmonisierten Vorschriften innerhalb der Europäischen Union. Wofür „CE“ nicht steht: für unabhängig geprüfte Sicherheit. „CE“ ist kein Prüfzeichen, sondern es steht für eine Selbsterklärung der Herstellerfirma. Die Herstellerfirma erklärt damit, dass ihr Produkt die in der EU geltenden Produktanforderungen hinsichtlich Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.

Herstellerfirmen in der Verantwortung

Die harmonisierte Europäische Gesetzgebung ist die Basis für die CE-Kennzeichnung. Den Richtlinien und Verordnungen entsprechend, haben Hersteller- oder Importfirma die Verantwortung für ihre in der EU vermarkteten Produkte. Die Herstellerfirmen müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Produkte gesetzeskonform und sicher sind. Die Gesetzgebung sieht für die Fälle, in denen Herstellerfirmen ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, als Korrektiv das Instrument der behördlichen Marktüberwachung vor.

Diese nachträgliche Intervention durch die einzelnen Mitgliedsstaaten soll sicherstellen, dass unsichere Produkte identifiziert und wieder vom Markt genommen werden. Diese Ermittlungen können allerdings nur stichprobenartig ausfallen. Ihre Intensität variiert teilweise erheblich zwischen den Mitgliedstaaten. Deshalb geht die Europäische Kommission davon aus, dass die im Zuge der Marktüberwachung aufgegriffenen Produkte nur „die Spitze des Eisbergs“ darstellen.

Prävention statt Marktüberwachung

Aus Sicht des TÜV-Verbands ist hier ein Paradigmenwechsel in der EU notwendig. Der Verband macht sich für mehr Vorabkontrollen bereits während der Produktentwicklung (zum Beispiel von Prototypen) und des Produktionsprozesses stark. Auch die fertigen Endprodukte sollten durch unabhängige Dritte geprüft werden, bevor sie auf den Markt kommen.

Haben Sie Fragen?

Daniel Pflumm

Referent Produktregulierung und Digitalisierung

+49 30 760095-470

daniel.pflumm@tuev-verband.de