EU-Sekretariate & Geschäftsstellen
ZLS EK 3 "Aufzugsanlagen"
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Zuständig für die Akkreditierung und Überwachung der in Deutschland notifizierten Stellen nach der Aufzugs-Richtlinie (2014/33/EU) ist die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS). In der Richtlinie über Aufzüge ist ein Erfahrungsaustausch für die Prüflaboratorien und Zertifizierstellen vorgeschrieben. Der EK 3 ist das nationale Gremium für diesen verbindlichen Erfahrungsaustausch.
Die Teilnehmer des EK 3 vertreten die nationalen Interessen im europäischen Erfahrungsaustauschkreis, dem Notified Body Forum Lifts (NB-L).
Die Aufgabe der Geschäftsstelle des EK 3 wird vom TÜV-Verband wahrgenommen.
Der ZLS EK 3 ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestages unter der Nummer R006752 registriert.
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André Siegl
Referent Aufzüge, Maschinen und Gebäudetechnik