Fahrzeugtypgenehmigung

FAQs zur Typgenehmigung

Seit September 2020 gilt ein neuer Rahmen für die EU-Typgenehmigung von Fahrzeugen. Er sorgt für mehr Qualität und Unabhängigkeit und erlaubt es, auch Fahrzeuge, die bereits auf dem EU-Markt sind, häufiger zu überprüfen. Parallel wird das Gesamtsystem durch europäische Aufsicht gestärkt.

Zu den grundlegenden Fragen der Typgenehmigung und Marktüberwachung von Fahrzeugen liefert der TÜV-Verband die Antworten.

Welche Aufgabe hat die Typgenehmigung von Fahrzeugen?

Bevor ein Autohersteller einen neuen Fahrzeugtyp auf dem europäischen Markt verkaufen darf, muss dies von einer nationalen Behörde genehmigt werden. In Deutschland ist das Kraftfahrtbundesamt (KBA) für die Typgenehmigung zuständig. Erst wenn alle einschlägigen Anforderungen erfüllt sind, liefert die nationale Behörde der Herstellerfirma eine EU-Fahrzeugzulassungsbescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung genehmigt die Behörde, dass der Fahrzeugtyp in der EU in den Verkehr gebracht werden darf. Jedes Fahrzeug, das produziert wird, verfügt so über eine Bestätigung, dass das Fahrzeug einem zugelassenen Typ entspricht. Auf Grundlage dieses Dokuments kann das Fahrzeug von Halter:innen in jedem Mitgliedsstaat für den Verkehr zugelassen werden.

Wie läuft die Typgenehmigung ab?

Um eine Typgenehmigung zu erhalten, muss die Herstellerfirma gegenüber dem KBA nachweisen, dass das Fahrzeug alle einschlägigen gesetzlichen Sicherheits-, Umwelt- und Produktionsanforderungen der Europäischen Union erfüllt. Der Nachweis erfolgt über vorgeschriebene Typprüfungen an einem Fahrzeug bzw. den Fahrzeugkomponenten. Dazu beauftragt das Unternehmen einen unabhängigen Technischen Dienst, zum Beispiel ein TÜV-Unternehmen. Ablauf, Inhalt und Aufbau der Typprüfungen sind von der europäischen Gesetzgebung vorgegeben. Liegen alle vorgeschriebenen Typprüfungen vor, stellt die nationale Behörde die Genehmigung aus. Das Fahrzeug darf nun auf dem gesamten europäischen Markt verkauft werden, ohne dass weitere Prüfungen erforderlich sind. Dieser Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Typgenehmigungen entspricht den Grundprinzipien des EU-Binnenmarkts.

Wird bei der Typgenehmigung auch die Software des Fahrzeugs geprüft?

Die neue Typgenehmigungsverordnung verpflichtet die Herstellerfirmen, zur Durchführung externer Prüfungen Zugang zu Daten der Fahrzeugsoftware und den Algorithmen der Typgenehmigungsbehörde und den Technischen Dienste zu gewähren. Diese Maßnahme stellt eine Ergänzung der RDE-Pakete (Real Driving Emissions Tests) der EU-Kommission dar, die Emissionstests unter bestimmten Bedingungen im praktischen Fahrbetrieb vorsehen. Ziel beider Maßnahmen ist es, zukünftig bei den Fahrzeugen Abweichungen vom genehmigten Zustand identifizieren zu können.

Wie wird die Unabhängigkeit der Technischen Dienste sichergestellt?

Technische Dienste sind Prüfstellen, die von den nationalen Typgenehmigungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen einer hoheitlichen Kompetenzfeststellung benannt werden. Die Technischen Dienste müssen im Rahmen dieses Benennungsverfahrens höchste Anforderungen in Bezug auf Qualifikation, Unabhängigkeit und entsprechende Leistungskriterien erfüllen. Zudem müssen sie regelmäßig dem KBA nachweisen, dass sie ihre Tätigkeiten unter Beachtung gesetzlicher sowie normativer Anforderungen erbringen. Durch diese „Prüfung der Prüfer:innen“ wird seitens des Staates eine solide Basis dafür geschaffen, dass er die Wahrnehmung öffentlicher Schutzbelange auf private Prüforganisationen übertragen kann. Die Kompetenzfeststellung und anschließende Benennung befähigt die Technischen Dienste, Typgenehmigungsprüfungen gemäß den geltenden EU-Rechtsvorschriften durchzuführen.

Wird jedes produzierte Fahrzeug von einem Technischen Dienst geprüft?

Nein, das wäre weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll. Die Herstellerfirma ist aber verpflichtet, in der sogenannten Produktionskontrolle (conformity of production, COP) seine Produktion auf Genehmigungskonformität zu überwachen.

Führt die Behörde auch eigene Prüfungen durch?

Auch die Genehmigungsbehörde führt Prüfungen durch. Sie ist für die nachgelagerten Prüfungen im Rahmen der Produktions- und Marktüberwachung zuständig. So überprüft die Behörde die Dokumentationen zu einzelnen Fahrzeugen und kann bei einem Verdacht auf Abweichungen zum genehmigten Zustand das Qualitätsmanagement der Herstellerfirma oder auch bereits genehmigte Fahrzeuge direkt überprüfen. Allerdings ist das Instrumentarium der Prüfmethoden beschränkt, so gehören variierte Verfahren, wie bei der Felduntersuchung zur Entdeckung unzulässiger Abschalteinrichtungen, nicht zum gesetzlich vorgesehenen Rahmen. Auch gibt es keine verbindlichen Festlegungen zu Häufigkeiten oder Fahrzeugstückzahlen für behördliche Überprüfungen.

Müssen auch Herstellerfirmen Prüfungen durchführen?

Neben den Prüfungen an fabrikneuen Fahrzeugen aus der Produktion müssen Herstellerfirmen in regelmäßigen Abständen – und unter genau beschriebenen Bedingungen – solche Fahrzeugen Messungen unterziehen, die sich bereits auf dem Markt („im Feld“) befinden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung der in Betrieb befindlichen Fahrzeuge (In-Service Conformity, ISC) müssen dokumentiert werden. Werden bei den ISC-Prüfungen von der Herstellerfirma verantwortete Abweichungen zum genehmigten Zustand festgestellt, muss die Produktion darauf hin angepasst werden. Das KBA überprüft diese Dokumentationen der Herstellerfirmen üblicherweise jährlich und wohnt stichprobenartig den Messungen bei. Darüber hinaus ermöglichen die ISC-Vorschriften die Durchführung von nationalen Überwachungsprogrammen der Mitgliedsstaaten. Aktuell gehört Deutschland zu den vier Mitgliedsstaaten, die solche Programme freiwillig durchgeführt haben, zuletzt im Rahmen eines Forschungsvorhabens der Bundesanstalt für Straßenwesen.

Welchem Zweck dienen die Prüfanlagen, die das KBA aufbauen lässt?

Das KBA handelt hier im Rahmen der aktiven Marktüberwachung. Bei der Marktüberwachung handelt es sich, wie bei anderen Produktgruppen auch, um eine stichprobenartige Kontrolle von Fahrzeugen, die sich bereits auf dem Markt befinden. Die Zuständigkeit des KBA für die Marktüberwachung des Kraftfahrzeugbereichs ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen. Mit der Typprüfung hat das nichts zu tun, vielmehr geht es um die Kontrolle, ob der genehmigte Zustand auch tatsächlich eingehalten wird. Die Zuständigkeit und die Vorgaben zur Marktüberwachung wurden auf EU-Ebene neu geregelt. Deutschland hatte den Weg bereits freigemacht, damit das KBA zusätzliche Nachprüfungen in eigener Regie und auf eigenen Prüfanlagen durchführen kann.

Was hat die Typgenehmigung mit der Hauptuntersuchung zu tun?

Typgenehmigung und Hauptuntersuchung verfolgen jeweils unterschiedliche Ziele. Während die Typgenehmigung und die damit verbundenen Prüfungen dem Zweck dient, dass serienmäßig hergestellte Fahrzeugtypen den geltenden europäischen Vorschriften entsprechen, wird bei der Hauptuntersuchung festgestellt, ob Fahrzeuge durch technische Mängel in ihrer Verkehrssicherheit und ihrem Umweltverhalten beeinträchtigt sind. Prüfinhalte und Prüffristen der Hauptuntersuchung sind durch die Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Sie soll gewährleisten, dass Fahrzeuge über ihre gesamte Lebensdauer sicher und umweltgerecht betrieben werden. Die relevanten Fahrzeugmängel können durch den Typ bedingt sein, wobei der Zustand eines Fahrzeugs stark vom Verhalten der Nutzer:innen abhängt, etwa durch mangelnde Wartung oder bewusste Manipulation.

Haben Sie doch noch Fragen?

Richard Goebelt

Mitglied der Geschäftsführung und Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität

+49 30 760095-350

richard.goebelt@tuev-verband.de