Rechtzeitige Akkreditierungen für einen funktionierenden EU-Binnenmarkt

Mit dem Positionspapier „Akkreditierungs-Readiness als Voraussetzung für einen funktionierenden EU-Binnenmarkt“ vertieft der TÜV-Verband seine Position zur Überarbeitung des europäischen Produktregulierungsrahmens, dem New Legislative Framework. Im Fokus steht die Frage, wie Akkreditierungsleistungen rechtzeitig, transparent und verlässlich bereitgestellt werden können, damit neue EU-Produktvorschriften ab ihrem Anwendungsdatum praktisch wirksam werden.

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Das europäische New Legislative Framework ist das Fundament für sichere Produkte, faire Wettbewerbsbedingungen und verlässliche Marktregeln im EU-Binnenmarkt. Damit dieses Fundament auch bei neuen oder überarbeiteten EU-Rechtsakten trägt, müssen nicht nur Anforderungen, Verfahren und Zuständigkeiten klar geregelt sein. Auch die hierfür notwendigen Akkreditierungs- und Notifizierungsstrukturen müssen zum Zeitpunkt der Anwendbarkeit vollständig zur Verfügung stehen.

Der TÜV-Verband macht deutlich: Akkreditierungs-Readiness ist eine zentrale Voraussetzung für die praktische Wirksamkeit des EU-Produktrechts. Wenn Akkreditierungsleistungen national nicht rechtzeitig verfügbar sind, können Benannte Stellen ihre Aufgaben nicht fristgerecht wahrnehmen. Für Unternehmen bedeutet das verzögerten Marktzugang, geringere Prüfkapazitäten und ungleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt.

Empfehlungen des TÜV-Verbands im Überblick

  • Akkreditierungs-Readiness ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass EU-Harmonisierungsrechtsakte ab ihrem Anwendungsdatum praktisch wirksam werden können.
  • Nationale Akkreditierungsstellen müssen jederzeit öffentlich, digital und in einheitlicher europäischer Struktur darlegen, welche Akkreditierunsgsleistungen,  bei Ihnen aktuell tatsächlich verfügbar sind.
  • Eine Akkreditierungsleistung darf nur dann als aktuell verfügbar angezeigt, wenn sie nicht nur formal angeboten wird, sondern mit vorhandenen Bewertungsgrundlagen, fachlichen Kompetenzen, Begutachterkapazitäten und Entscheidungsstrukturen innerhalb eines belastbaren Zeitrahmens bearbeitet und abgeschlossen werden kann.
  • Ist eine benötigte Akkreditierungsleistung national nicht aktuell verfügbar, müssen Konformitätsbewertungsstellen automatisch und ohne vorherige Zustimmung oder Negativbescheinigung der nationalen Stelle berechtigt sein, die Leistung bei einer Akkreditierungsstelle eines anderen Mitgliedstaats zu beantragen und das Verfahren dort abzuschließen.

 

Akkreditierungs-Readiness sichern, Binnenmarkt stärken

Akkreditierungs-Readiness ist keine technische Detailfrage, sondern eine Voraussetzung für einen funktionierenden Binnenmarkt. Nur wenn Akkreditierungsstrukturen rechtzeitig verfügbar sind, können Konformitätsbewertungsstellen ihre Aufgaben wahrnehmen und Unternehmen neue Produkte rechtssicher in Verkehr bringen.

Die Überarbeitung des NLF sollte daher genutzt werden, um die Verordnung (EG) 765/2008 gezielt um klare Transparenz-, Verfügbarkeits- und Zugangsregeln zu ergänzen. Ziel ist kein Systemwechsel und keine Absenkung materieller Anforderungen. Ziel ist ein rechtssicherer Mechanismus, der verhindert, dass fehlende nationale Akkreditierungs-Readiness zum Flaschenhals für Innovation, Produktsicherheit und Marktzugang wird.

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Positionspapier  "Akkreditierungs-Readiness als Voraussetzung für einen funktionierenden EU-Binnenmarkt"