Mensch

MPU: Zweifel an der Fahreignung ausräumen

Die Sicherheit aller Menschen im Verkehr hängt davon ab, wie verantwortungs- und rücksichtsvoll sich die anderen verhalten. Manchmal tauchen daran Zweifel auf. Wenn etwa der Führerschein mehrfach entzogen wurde oder es erkennbare Probleme mit Alkohol oder anderen Drogen gibt, regen sich Zweifel an der Fahreignung.

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, bietet auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer:innen die Chance, diese Zweifel auszuräumen. Sie ist keine Strafe, im Gegenteil. Mit der MPU soll individuell festgestellt werden, dass von der auffällig gewordenen Person künftig keine erhöhte Gefahr für die Verkehrssicherheit mehr ausgeht.

Eine MPU wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn das Risiko für erneute Auffälligkeiten besonders hoch scheint. Die Behörde muss prüfen, ob Verkehrsteilnehmer:innen wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind oder ob Bedenken gegenüber ihrer körperlichen, geistigen und charakterlichen Eignung bestehen. Wer darlegen kann, dass er oder sie im Straßenverkehr künftig weder sich noch andere gefährdet, erhält den Führerschein nach der erfolgten MPU zurück.

„Jeder Mensch kann sich ändern“

Prämisse bei der MPU

Wann steht eine MPU an?

Die Anlässe für die Anordnung einer MPU sind gesetzlich bestimmt. In der Regel wird eine MPU angeordnet, wenn:

  • die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war.

  • am Steuer beim Fahrenden mehr als 1,6 Promille gemessen wurde.

  • wiederholt alkoholisiert ein Kraftfahrzeug gefahren wurde (auch als Ordnungswidrigkeit unter 1,1 Promille).

  • eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit besteht, Betäubungsmittel konsumiert und/oder psychoaktiv wirkende Arzneimittel oder Stoffe missbräuchlich eingenommen werden.

  • ein erheblicher Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (Verkehrsordnungswidrigkeiten, Punkte) vorliegt oder wiederholte derartige Verstöße zusammenkommen.

  • eine erhebliche Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr vorliegt – oder auch mehrere solcher Straftaten passiert sind. Das gilt insbesondere, wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder für eine erhebliche Straftat ein Fahrzeug benutzt wurde.

Jedes Jahr werden rund 90.000 MPU-Gutachten erstellt. Knapp 60 Prozent der Autofahrer:innen erhalten anschließend den Führerschein zurück. Die MPU folgt dem Prinzip der Einzelfallgerechtigkeit. Die Grundannahme lautet: Jeder Mensch kann sich ändern! Im Fokus steht also für den Einzelfall eine Risikoeinschätzung vorzunehmen. Das Gutachten ist damit eine wichtige Entscheidungshilfe für die Führerscheinstelle. Dort will man wissen, ob die Person aus Fehlern gelernt hat und ihr Verhalten erfolgreich und stabil verändert hat.

Erfolgsquote nach der MPU: 90 Prozent

Das Ziel der MPU besteht darin, über Einsicht zu einem angemesseneren Fahrstil zu kommen. Das gelingt erfreulich häufig: Laut einer Studie der Uni Bonn und des TÜV-Verbands werden mehr als 90 Prozent der Teilnehmer:innen nach einer erfolgreichen MPU nicht rückfällig. Das liegt auch an den hohen Qualitätsanforderungen an die Anbieter von Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen. Sie müssen nachweisen, über genügend hochqualifiziertes Personal für diese sensible Tätigkeit zu verfügen. Ebenso muss die gutachterliche Unabhängigkeit gewährleistet sein und die Mitarbeiter:innen an regelmäßigen Weiterbildungen teilnehmen. Anbieter von MPUs müssen am Erfahrungsaustausch der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) teilnehmen und sich von diesen Expert:innen überwachen und überprüfen lassen. Die Gutachten werden von der Führerscheinbehörde auf Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit und Verständlichkeit hin geprüft.

Wer an einer MPU teilnehmen will, kann sich vorab über Inhalte und Abläufe informieren. Die detaillierten Beurteilungskriterien werden veröffentlicht, außerdem bieten immer mehr MPU-Stellen kostenfreie Informationsveranstaltungen an.

Wer bietet MPUs an?

Jede:r Betroffene kann frei entscheiden, wo die MPU absolviert werden soll. Die Begutachtungsstellen für Fahreignung der TÜV-Organisationen sind durch die zuständigen Landesbehörden amtlich anerkannt. Hier finden Sie die Links zu den von den TÜV-Unternehmen getragenen Begutachtungsstellen:

Vorbereitung auf die MPU

Eine gezielte und seriöse Vorbereitung auf die MPU kann die Chancen verbessern, diese mit einem positiven Ergebnis abzuschließen und die Fahrerlaubnis dauerhaft zu behalten. Die Anbieter des TÜV-Verbands vereint fachliche Qualität und Kompetenz:

Verkehrspsychologische Kurse – und mehr

Neben der MPU-Vorbereitung bieten die Institutionen deutschlandweit zahlreiche verkehrspsychologische Schulungen, Kurse und Therapien zur Förderung und Verbesserung der Fahreignung an. Sie sorgen in Gruppen-, aber auch in Einzelgesprächen für einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Diese Maßnahmen sind:

  • Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung gemäß § 70 FeV

  • Besondere Aufbauseminare gemäß §§ 36/43 FeV

  • Verkehrspsychologische Beratungen gemäß § 71 FeV

  • Verkehrspsychologische Programme zur Verkürzung der Sperrfrist

  • Verkehrspsychologische Beratungen, Schulungen und Therapien rund um die MPU

 

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Haben Sie Fragen?

Fani Zaneta

Referentin Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit

+49 30 760095-480

fani.zaneta@tuev-verband.de