Wassergefährdende Stoffe

Paragraph 63 des Wasserhaushaltsgesetzes

Was gilt eigentlich? Das fragen sich viele Betroffene, seitdem im Jahr 2018 der Paragraph 63 des Wasserhaushaltsgesetzes (WGH) grundlegend verändert wurde. Zuvor war klar: In der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist auch die Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen sicherzustellen, deshalb werden solche Bauprodukte bei einer Eignungsfeststellung automatisch als geeignet gewertet.

Der neue Paragraph 63 bringt die Kriterien für die Eignungsfeststellung in Einklang mit den einschlägigen EU-Vorschriften und harmonisierten Normen. Ziel dieser Normen ist es, zu gewährleisten, dass Bauprodukte überall in der Europäischen Union ohne zusätzliche nationale Anforderungen auf den Markt gebracht werden können. Die deutschen Anforderungen an Bauprodukte, die etwa ein CE-Kennzeichen tragen sollen, dürfen also nicht höher sein.

Der TÜV-Verband hat die Diskussionen und Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Paragraphen 63 Wasserhaushaltsgesetz in einem elfseitigen Papier zusammengefasst. Hier kann die – rechtlich nicht verbindliche – Hilfestellung heruntergeladen werden.

Die Erläuterungen zu §63 WHG im Download

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Dr. Hermann Dinkler

Referent Druck- & Rohrleitungsanlagen, Brand- & Explosionsschutz, wassergefährdende Stoffe

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