Mensch

Personenbeförderung

Wer zu anderen Menschen ins Auto oder in den Bus steigt, will sich sicher fühlen. Das Gefährt muss natürlich technisch tadellos sein, es muss darüber hinaus für die eigene Sicherheit gesorgt sein.  Das klingt trivial, ist es aber nicht, wie zwei Beispiele belegen:

  • Buspassagiere im Öffentlichen Nahverkehr müssen sich nicht anschnallen.

  • Wer im Rollstuhl sitzt, möchte nicht um seine Stabilität bangen, wenn das Fahrzeug um die Kurve fährt.

Deshalb legt der TÜV-Verband seit geraumer Zeit ein besonderes Augenmerk auf die Personenbeförderung. Das betrifft neben Bussen und Taxis insbesondere die Beförderung von kranken und behinderten Menschen. Für alle drei Bereiche haben TÜV und DEKRA sogenannte Systemzertifikate entwickelt. Unter dem Dach des TÜV-Verbands entwickelt der Lenkungskreis „Sichere Personenbeförderung“ die Inhalte der Zertifikate kontinuierlich weiter.

Bei den Systemzertifikaten müssen die Unternehmen alle Pflichtkriterien und in jeder der drei Säulen (Unternehmen/Organisation, Fahrer:innen und Fahrzeug) mindestens 70 Prozent der Zusatzkriterien erfüllen. Das Zertifikat gilt für die Dauer von drei Jahren und wird durch jährliche Audits kontrolliert.

Zertifikat für Busse

Das Zertifikat „Sicherheit im Busbetrieb“ belohnt Betreiberfirmen von Reise- und Linienbussen, die das durch Gesetze, Richtlinien und Verordnungen ohnehin geforderte Niveau noch überbieten. Entwickelt wurde das Systemzertifikat von TÜV & DEKRA, die Initiative ging von der Politik aus. Mit einem Kriterienkatalog mit Pflicht- und Zusatzpunkten prüfen die TÜV-Expert:innen die Busunternehmen, ihre Fahrzeuge und die Fahrer:innen vor Ort in einem umfassenden Audit. Der Katalog hat sich bundesweit als einheitlicher Standard durchgesetzt. Das Systemzertifikat „Sichere Personenbeförderung“ ist deutschlandweit einheitlich und für Unternehmer:innen wie Verbraucher:innen transparent und nachvollziehbar.

Zertifikat für die Beförderung von Menschen mit Behinderung

Aufbauend aus den Erfahrungen des Bus-Zertifikats haben TÜV und DEKRA gemeinsam das Zertifikat „Sichere Beförderung von Menschen mit Behinderung“ geschaffen. Die Fachleute passten den Kriterienkatalog an die speziellen Anforderungen für die Beförderung kranker und behinderter Menschen an. So muss beispielsweise ein im Fahrzeug als Sitzplatz genutzter Rollstuhl imstande sein, bei unterschiedlichen Fahrbedingungen den einwirkenden Kräften zu widerstehen. Um allen Fahrgästen und auch den Angehörigen ein sichereres Gefühl zu geben, können Beförderungsunternehmen die System- und Sicherheitsexperten von TÜV und DEKRA beauftragen, ihre Qualität und Sicherheitsmaßnahmen auf Grundlage dieses speziell abgestimmten Kriterienkataloges zu überprüfen.

Zertifikat für Taxis und Mietwagen

Um die Sicherheit von Taxis und Mietwagen ist es nicht immer zum Besten bestellt. Deshalb hat der TÜV-Verband einen mehr als 50 Punkte umfassenden Kriterienkatalog entwickelt und diesen mit dem Bundesverband Taxi und Mietwagen und dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen abgestimmt. Geprüft werden unter anderem die Disposition der Fahrzeuge, ihre technische Ausstattung und die Qualifikation der Fahrer. Erst dann gibt es das Zertifikat „Sichere Personenbeförderung“.

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Frank Schneider

Referent Fahrzeugtechnik und Dienstleistungsinnovationen

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