EU-Sekretariate & Geschäftsstellen

Koordinierungskreis/Vollversammlung der Sachverständigenorganisationen nach AwSV

Eine Person schreitet durch einen vollständig blauen Flur in der neuen Geschäftsstelle des TÜV-Verbands

Die nach § 52 AwSV anerkannten Sachverständigenorganisationen haben sich zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Erfahrungsaustausch zusammengefunden, um gemeinsame Fragen und Probleme, insbesondere bei der Anerkennung durch die zuständigen Landesbehörden und bei der Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, zu behandeln und gemeinsam mit Ländervertretungen zu diskutieren.

Die Vollversammlung tagt in der Regel einmal jährlich, in der Zwischenzeit werden die Arbeiten in dem sogenannten Koordinierungskreis vorbereitet. In beiden Gremien stellt TÜV-Verband sowohl Vorsitz als auch Geschäftsführung.

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Dr. Hermann Dinkler, Referent Druck- & Rohrleitungsanlagen, Brand- & Explosionsschutz, wassergefährdende Stoffe

Dr. Hermann Dinkler

Referent Druck- & Rohrleitungsanlagen, Brand- & Explosionsschutz, wassergefährdende Stoffe

+49 30 760095-540

hermann.dinkler@tuev-verband.de