ZLS EK ZÜS

ZLS EK ZÜS AK 2 "Aufzugsanlagen"

ZLS EK ZÜS AK 2 "Aufzugsanlagen": Arbeitskreis zugelassener Überwachungsstellen für den Tätigkeitsbereich Aufzugsanlagen

Nach der Betriebssicherheitsverordnung sind:

  • Aufzüge im Sinne der Aufzugsrichtlinie (2014/33/EU),
  • Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) die,
    • vorübergehend ein- oder angebaut werden, um Personen oder Personen und Güter während Bau- oder Instandsetzungsarbeiten auf die unterschiedlichen Stockwerksebenen eines Gebäudes oder Ebenen eines Gerüstes oder Bauwerks zu befördern (Baustellenaufzüge),
    • ortsfest und dauerhaft montiert, installiert und verwendet werden; hierzu gehören auch Gebäuden zugeordnete Anlagen, die dazu bestimmt sind, Personen mit und ohne Arbeitsgerät und Material aufzunehmen, und deren an Tragmitteln hängende Arbeitsbühnen durch Hubwerke oder durch Hubwerke und Fahrwerke bewegt werden (Fassadenbefahranlagen) und
  • Personen-Umlaufaufzüge (Paternoster-Aufzüge)

überwachungsbedürftig.

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André Siegl

Referent Aufzüge, Maschinen und Gebäudetechnik

+49 30 760095-550

andre.siegl@tuev-verband.de