Oldtimer

Wie bekommt mein Oldtimer ein H-Kennzeichen?

Mit 30 Jahren wird ein Auto zum Oldtimer, offiziell bestätigt durch das „H" (für „historisch") rechts auf dem Kfz-Kennzeichen. Das H-Kennzeichen erhalten allerdings nur Fahrzeuge, die weitestgehend im Originalzustand sind oder fachmännisch restauriert wurden. Sie tragen zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" bei und das wird belohnt, etwa durch eine geringere steuerliche Belastung.

Voraussetzung für das begehrte H-Kennzeichen ist das Oldtimer-Gutachten. Hier erklären wir, welche Kriterien ein Fahrzeug dafür erfüllen muss.

Folgende Papiere müssen bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden, um das H-Kennzeichen zu erhalten:

  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II)

  • Oldtimer-Gutachten und Hauptuntersuchung

  • Amtliches Kennzeichen (wenn das Fahrzeug nicht „stillgelegt" wurde)

  • Versicherungspolice über Kfz-Haftpflicht (aktueller Beitragsbescheid reicht aus)

  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

  • ggfs. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

Die Kosten

Ein Gutachten lohnt sich immer – besonders, wenn ein Verkauf oder die Zulassung als „historisches Kulturgut" geplant sind. Doch eine Ummeldung zum Oldtimer ist zumindest finanziell betrachtet nicht immer lohnenswert. Letztlich ergibt sich das Einsparpotenzial aus dem individuellen Versicherungspaket – dabei gilt es, sorgfältig die Angebote und Voraussetzungen zu prüfen.

Vorgang

Aufwand in Euro

Anmerkung

Oldtimer-Gutachtenca. 80-200 Euroabhängig vom Umfang
Hauptuntersuchungca. 50-100 Eurabhängig von Fahrzeugart und -gewicht
Ummeldung (inkl. neues Kennzeichen)ca. 100 Euroje nach Bundesland
Kfz-Steuer191,73 Europauschal/Jahr
Wunschkennzeichen10,20 Eurobundesweit erhältlich

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