Energie

Sicherheit von Kernkraftwerken

Sämtliche Kernkraftwerke in Deutschland werden bis zum Endes des Jahres 2022 stillgelegt. Das hat der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit in einem Gesetz zum Atomausstieg beschlossen. In anderen Ländern sind dagegen noch zahlreiche Reaktoren in Betrieb. Die TÜV-Organisationen leisten mit ihren Überwachungsleistungen einen wichtigen Beitrag zum sicheren Betrieb und Rückbau der Anlagen.

TÜV-Expertise ist gefragt

Für die Sicherheit der kerntechnischen Anlagen in Deutschland sind die TÜV-Organisationen zuständig. Ihre Fachleute haben sich im Laufe der Zeit eine profunde Expertise angeeignet, mit der sie sämtliche sicherheitsrelevanten Systeme in Atomkraftwerken testen und prüfen können. Die Anforderungen an die Betreiberfirmen sind ausgesprochen hoch, dafür hat die Bundesregierung zuletzt mit der Novelle des Atomgesetzes gesorgt. So müssen beispielsweise alle Komponenten auf eine längere Betriebsdauer ausgelegt sein, bei den Kühlsystemen wurden die Sicherheitsstandards erhöht. Alle sicherheitstechnisch wichtigen Komponenten und Systeme werden durch die TÜV-Sachverständigen im Auftrag der Umweltministerien ständig überprüft. Sowohl bei den laufenden Anlagen  als auch bei Anlagen im Stillstand und Rückbau werden Änderungen zuvor begutachtet und anschließend die Umsetzung begleitet. Zur Fortentwicklung des Sicherheitsstatus der Anlage und ihrer Betriebsweise wird ergänzend alle zehn Jahre eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt.

Die zweite Aufgabe der TÜV-Sachverständigen im Bereich der Kernenergie ist die Ereignisbewertung. Hat es beispielsweise einen Vorfall in einem Kernkraftwerk gegeben, bewerten sie, welche sicherheitstechnische Bedeutung dieser Vorfall angesichts des Zustands der Anlagen hat. In die Ereignisbewertung fließt auch eine Einschätzung darüber ein, wie wirksam die geplanten Maßnahmen zur Abhilfe sind. 

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Dr. Alexander Schröer

Referent Kerntechnik und Strahlenschutz