Energie

Windenergie

Deutschland verabschiedet sich von Kohle- und Kernkraftwerken, künftig sollen erneuerbare Energiequellen den notwendigen Strom erzeugen. Dabei kommt dem Wind die wichtigste Rolle zu: Schon jetzt liegt der Anteil der Windkraft an der Bruttostromerzeugung bei über 20 Prozent – weit über dem der Solarenergie.

Derzeit wächst vor allem die Zahl der Offshore-Windparks auf hoher See, die ihren Strom über lange Trassen zu den Abnehmern leiten. Auf dem Land ist der Ausbau der Windenergie allerdings deutschlandweit ins Stocken gekommen. Umso wichtiger ist es jetzt, Windräder mit regelmäßigen Prüfungen sicherer zu machen, um die Menschen besser zu schützen und die Akzeptanz für die erneuerbaren Energien zu erhalten. Da Schäden an Windrädern immer wieder Mensch und Umwelt gefährden, fordert der TÜV-Verband eine Aufnahme dieser Anlagen in den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Das würde bedeuten: Jedes Windrad wird mindestens alle zwei Jahre nach verbindlichen bundeseinheitlichen Vorgaben überprüft.

Regelungslücke für alte Windräder

Aktuell gibt es in Deutschland rund 30.000 Windenergieanlagen, deren Sicherheit je nach Alter auf Basis unterschiedlicher Vorgaben überprüft wird. Nach dem Jahr 2004 errichtete Anlagen müssen laut den geltenden Richtlinien alle zwei Jahre überprüft werden. Allerdings können die Betreiber diesen Zeitraum auf vier Jahre verlängern, wenn sie die Anlage regelmäßig warten. In der Praxis führt das dazu, dass die Sicherheit der neueren Windräder nur alle vier Jahre von unabhängiger Seite überprüft wird. Dieser Zeitraum ist aus Sicht des TÜV-Verbands eindeutig zu lang. Weitere Kritikpunkte: Es gibt keine Vorgaben zur Kompetenz und Unabhängigkeit der Sachverständigen, zudem sind die Prüfinhalte häufig zu wenig konkret.

Ein weitaus größeres Problem stellen die Altanlagen dar, die vor dem Jahr 2004 gebaut worden sind. Sie wurden nach der seinerzeit gültigen Richtlinie aus dem Jahr 1993 errichtet, die keine wiederkehrenden Prüfungen vorsieht. Bei dieser älteren Hälfte aller Windräder müssen die Betreiber keine Sicherheitsprüfungen nach einheitlichen Kriterien von unabhängigen Stellen vornehmen lassen. Darin sieht der TÜV-Verband eine Regelungslücke, die es zu schließen gilt.

Abknickende Türme, berstende Rotorblätter

Um die Standsicherheit der Anlagen an Land zu gewährleisten, gilt für Windräder das Baurecht. Daneben müssen die in den Türmen eingebauten Servicelifte sowie Druckbehälter für die Regelung der Geschwindigkeit der Anlagen von unabhängigen Sachverständigen geprüft werden. Die TÜV-Expert:innen sind bereits jetzt regelmäßig vor Ort und kennen den Zustand der Anlagen, was für eine umfassende Prüfung genutzt werden sollte.

Nach Berechnungen* des TÜV-Verbands kommt es zu rund 50 gravierenden Schäden an Windenergieanlagen pro Jahr. Dazu zählen Unfälle wie abknickende Türme und berstende Rotorblätter oder Brände nach Blitzschlag.

*Hinweis zur Methodik: Die Berechnungen des TÜV-Verbands zur Anzahl der Unfälle bzw. Schäden von Windenergieanlagen beruhen auf eigenen Recherchen in öffentlich zugänglichen Quellen, darunter Fachmagazine, Online-Portale zum Thema Windenergie sowie Regionalzeitungen.

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Claudia Tautorus

Mitglied der Geschäftsleitung und Fachbereichsleiterin Industrie und Anlagentechnik

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