Neue Mobilität

Autonomes Fahren

Eine neue Epoche ist angebrochen. Intelligente Fahrerassistenzsysteme (FAS) unterstützen uns zunehmend beim Autofahren. Expert:innen halten es für möglich, dass sie irgendwann auch das Steuer komplett übernehmen. Bei allem Fortschritt der Automatisierung bleiben Fahrende jedoch mündig. Woran es bei der Nutzung neuer Assistenzsysteme für automatisierten Fahrens im Fahrzeugs noch hapert: Vertrauen in die Verlässlichkeit der digitalen Systeme. Laut TÜV-KI-Studie würden nur 39 Prozent der Deutschen ohne Umschweife in ein vollautomatisiertes Fahrzeug steigen. Nur wenn diese Sicherheitsfragen gelöst werden, wird sich der Nutzungsgrad und die Akzeptanz für automatisierte Fahrfunktionen durchsetzen können.

Um auch autonomes Fahren (rechts-)sicher für die Zukunft zu gestalten, werden aktuell gesetzliche Regelwerke erarbeitet, national und international. Bei der Entwicklung der Systeme werden auch Normen und Standards angepasst beziehungsweise völlig neu erarbeitet. Der TÜV-Verband und seine Mitgliedsorganisationen engagieren sich in den politischen und regulatorischen Gremien, um ebenso hohe wie verbindliche Standards für die Cybersecurity festzulegen. Ebenso wichtig ist das Thema Datenschutz: Die Mehrheit der Verbraucher:innen will über ihre Daten selbst bestimmen und möchte sie eher unabhängigen Datentreuhändern als einzelnen Unternehmen anvertrauen.

Autonomes Fahren geht weit über das digitale Empowerment der Fahrzeuge hinaus. Damit zukunftszugewandte Mobilitätskonzepte greifen, müssen die verschiedenen Verkehrsbereiche ineinandergreifen. Digitale Technologien ermöglichen Sharing-Modelle, vernetzen unterschiedliche Verkehrsmittel oder optimieren den Energieverbrauch. Das bedeutet einen ständigen Datenfluss in Echtzeit, damit alle beteiligten Systeme und deren Software jederzeit auf dem aktuellen Stand sind. Entsprechend hoch sind die Sicherheitsanforderungen an diese Systeme.

Die Kontrolle abgeben

Moderne Fahrzeuge bieten bereits diverse Assistenzsysteme, die Fahrer:innen das Fahren erleichtern. Das ist nur der Anfang: Künftige Systeme ermöglichen teilautomatisiertes und sogar autonomes Fahren. Sie lenken, bremsen oder beschleunigen selbst. Fahrer:innen werden von den Fahraufgaben teilweise oder vollständig entlastet und auf Gefahren im Straßenverkehr hingewiesen.

Software unter Kontrolle

Aus Sicht des TÜV-Verbands ist es notwendig, dass unabhängige Stellen die Sicherheit digitaler Systeme in Fahrzeugen überprüfen. Sie sind heute so wichtig wie Bremsen, Lenkung oder Fahrwerk und müssen genauso geprüft werden. Voraussetzung dafür ist der direkte Zugang zur sicherheits- und umweltrelevanter Software sowie zu den entsprechenden originären Daten. Bislang fehlt es allerdings hierfür an rechtlichen Vorgaben für unabhängige Dritte.

Folgende Empfehlungen richtet der TÜV-Verband an die Politik:

  • Der Einsatz digitale Technologien in Fahrzeugen muss ebenso energisch vorangetrieben werden wie der Ausbau mobiler 5G- und WLAN-Breitbandinfrastrukturen entlang der Verkehrsnetze.

  • Bereits bei der Typgenehmigung muss Software durch ein standardisiertes Verfahren so eindeutig gekennzeichnet werden, dass Änderungen bei der Hauptuntersuchung zweifelsfrei erkennbar sind. Das betrifft sowohl legale Updates als auch illegale Manipulationen an der Software.

  • Software mit Künstlicher Intelligenz steuert zunehmend die sicherheits- und umweltrelevanten Systeme eines Fahrzeugs. Unabhängige Stellen müssen die integrierten KI-Systeme im Rahmen der Typgenehmigung prüfen, bevor neue Modelle auf den Markt kommen.

  • Die Gesetzgebung Gesetzgeber muss Prüfvorschriften für Cybersecurity und Datenschutz umsetzen. Unabhängige Prüfungen sollten nach internationalen Standards in festgelegten Intervallen erfolgen.

  • Mithilfe von TrustCentern kann der Zugang zu Fahrzeugdaten verschlüsselt und unter Einhaltung des Datenschutzes administriert werden. Zugriff auf originäre Daten erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse hat oder wenn eine Einwilligung der Fahrzeughalter:innen oder Fahrer:innen vorliegt.

Neuigkeiten

Weitere Tätigkeitsfelder des TÜV-Verbands im Bereich Autonomes Fahren

Peoplemover: unbemannt im ÖPNV

 

Haben Sie Fragen?

Richard Goebelt

Mitglied der Geschäftsführung und Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität

+49 30 760095-350

richard.goebelt@tuev-verband.de