TÜV-Verband fordert Schaffung einer EU-Produktsicherheitsagentur

Der EU-Binnenmarkt braucht nicht nur einheitliche Produktregeln, sondern auch EU-weit gleiche Maßstäbe bei ihrer Anwendung und Durchsetzung. Der TÜV-Verband schlägt dafür eine EU Product Compliance Agency mit vier eng verzahnten Aufgabenbereichen vor.

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Berlin, 05. Oktober 2026 - Einheitliche Produktregeln allein schaffen noch keinen funktionierenden Binnenmarkt. Entscheidend ist, dass sie in allen EU-Mitgliedstaaten nach vergleichbaren Maßstäben angewandt, überwacht und durchgesetzt werden. Der TÜV-Verband fordert deshalb, die anstehende Reform des New Legislative Framework (NLF) als Fundament der Europäischen Produktregulierung zur Stärkung der europäischen Compliance-Governance zu nutzen. In einem Positionspapier schlägt der Verband vor, die von der EU-Kommission angestoßene Idee einer europäischen Marktüberwachungsagentur zu einer EU Product Compliance Agency (EUPCA) weiterzuentwickeln. „Europa hat seine Produktanforderungen in weiten Teilen harmonisiert. Bei Anwendung, Aufsicht und Durchsetzung bestehen aber weiterhin erhebliche Unterschiede“, sagt Rainer Gronau, stellvertretender Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Ein echter Binnenmarkt braucht nicht nur gemeinsame Regeln, sondern auch eine einheitliche Durchsetzung der Rechtsvorschriften. Genau diesen Aspekt sollte die NLF-Reform mit aufgreifen.“

Die vier Säulen einer europäischen Produkt-Compliance Agency

Nach dem Vorschlag des TÜV-Verbands sollte die Agentur vier eng verknüpfte Arbeitsgebiete umfassen:

  • Marktüberwachung: Kontrollen EU-weit besser koordinieren, gemeinsame Risikoschwerpunkte setzen und Marktüberwachung und Zoll enger verzahnen.
  • Notifizierung: Benennung und Aufsicht von Benannten Stellen kohärenter gestalten und bei Fehlentwicklungen wirksamer gegensteuern.
  • Akkreditierung: Einheitliche europäische Kompetenzmaßstäbe sichern, nationales Gold-Plating verhindern und Akkreditierungen für neue EU-Rechtsakte rechtzeitig ermöglichen.
  • Digitale Produkt-Compliance: Den Digitalen Produktpass als gemeinsame Infrastruktur nutzen und Europäische Melde- und Zollsysteme besser verknüpfen.

„Eine europäische Marktüberwachungsagentur wäre ein wichtiger Schritt, greift aber allein zu kurz“, sagt Gronau. „Die gesamte Qualitätsinfrastruktur muss nach einheitlichen Grundsätzen funktionieren, um ein hohes Maß an product compliance zu erreichen. Marktüberwachung, Notifizierung, Akkreditierung und digitale Compliance-Informationen müssen deshalb stärker zusammengedacht und zusammengebracht werden.“

Die Grundidee einer breit angelegten europäischen Compliance-Struktur hatte der TÜV-Verband bereits im Februar in seiner Konsultationsantwort zur Überarbeitung der Marktüberwachungsverordnung skizziert. Das neue Positionspapier entwickelt diesen Ansatz im Kontext der NLF-Reform weiter.

Einheitliches Vorgehen stärkt den EU-Binnenmarkt

Aus Sicht des TÜV-Verbands geht es dabei nicht um eine zusätzliche Regulierungsebene. Vielmehr sollen bereits harmonisierte europäische Regeln im gesamten Binnenmarkt verlässlicher und einheitlicher wirken. Unterschiedliche nationale Praktiken bei Marktüberwachung, Notifizierung und Akkreditierung können für Unternehmen zusätzliche Kosten, Unsicherheit und ungleiche Wettbewerbsbedingungen verursachen. Gleichzeitig schwächen Vollzugslücken den Schutz vor unsicheren oder nichtkonformen Produkten. „Wenn Europa ein Produktrecht erlässt, müssen sich alle Marktteilnehmer darauf verlassen können, dass gleiche Maßstäbe in Finnland, Spanien oder Deutschland angewendet werden“, sagt Gronau. „Die NLF-Reform bietet die Chance, ein gemeinsames Regelwerk durch ein einheitliches Vollzugssystem zu komplettieren.“

Mehr Kompetenzen für die Kommission für mehr Schlagkraft bei der Durchsetzung

Der TÜV-Verband schlägt vor, die EU Product Compliance Agency je nach Aufgabenbereich koordinierend, unterstützend und dort, wo erforderlich, auch korrigierend auszugestalten. Die Europäische Kommission sollte nationale Abweichungen und strukturelle Vollzugsdefizite früh erkennen und wirksamer adressieren können.

Auch digitale Instrumente sollen dabei eine zentrale Rolle spielen. Der Digitale Produktpass kann Behörden, Zoll und Wirtschaftsakteuren einen schnelleren Zugang zu Produkt-Informationen ermöglichen.  Zur Sicherung seiner Aussagekraft sollten Validierungs- und Verifizierungsmechanismen verbindlich vorgesehen und durch unabhängige Dritte umgesetzt werden.

Gronau: „Die Reform des NLF muss die Weichen stellen, dass der europäische Binnenmarkt in der Praxis besser funktioniert: mit klaren Zuständigkeiten, einheitlichen Maßstäben und wirksamer Durchsetzung.“

Weitere Informationen sind abrufbar im TÜV-Verband Positionspapier  „Mehr Einheitlichkeit im harmonisierten Produktsicherheitsrecht: Vorschlag für eine EU Product Compliance Agency“.