Für viele Produkte gelten in der Europäischen Union bereits gemeinsame Sicherheitsanforderungen. Der New Legislative Framework (NLF) bildet dafür einen zentralen Rechtsrahmen und verbindet unter anderem Konformitätsbewertung, Akkreditierung, Notifizierung Benannter Stellen, CE-Kennzeichnung und Marktüberwachung. In der Praxis bestehen jedoch weiterhin erhebliche Unterschiede bei Anwendung, Aufsicht und Durchsetzung. Das kann zusätzliche Kosten, Unsicherheit und ungleiche Wettbewerbsbedingungen verursachen und den Schutz vor unsicheren oder nichtkonformen Produkten schwächen.
Der TÜV-Verband schlägt deshalb vor, die von der EU-Kommission angestoßene Idee einer europäischen Marktüberwachungsagentur zu einer umfassenderen EU Product Compliance Agency (EUPCA) weiterzuentwickeln. Sie soll dazu beitragen, bestehende europäische Produktregeln in allen Mitgliedstaaten nach vergleichbaren Maßstäben anzuwenden, zu überwachen und durchzusetzen. Dabei geht es nicht um eine zusätzliche Regulierungsebene, sondern um eine stärkere europäische Compliance-Governance und eine besser verzahnte Qualitätsinfrastruktur.
Vier Säulen für eine stärkere europäische Compliance-Governance
Marktüberwachung stärken: Kontrollen sollen EU-weit besser koordiniert, gemeinsame risikobasierte Schwerpunkte gesetzt und Marktüberwachung und Zoll enger verzahnt werden. Bei erheblichen oder systematischen Vollzugsdefiziten soll die europäische Ebene gezielt unterstützen und in klar definierten Fällen auch operativ tätig werden können.
Benennung und Aufsicht Benannter Stellen kohärenter gestalten: Benannte Stellen übernehmen Konformitätsbewertungsaufgaben, wenn europäische Vorschriften eine unabhängige Drittprüfung vorsehen. Gemeinsame Verfahrensstandards sowie kohärentere Aufsichts- und Wiederbegutachtungsprozesse sollen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten verringern. Bei Fehlentwicklungen muss wirksamer gegengesteuert werden können.
Einheitliche Maßstäbe für Akkreditierungen in Europa: Akkreditierung bestätigt die fachliche Kompetenz, Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit von Konformitätsbewertungsstellen. Nationale Zusatzanforderungen, unterschiedliche Auslegungen und Doppelprüfungen können faktische Marktzugangshürden schaffen. Der TÜV-Verband empfiehlt deshalb, über europäische Vorgaben hinausgehende nationale Zusatzanforderungen zu vermeiden und Akkreditierungen für neue EU-Rechtsakte rechtzeitig zu ermöglichen.
Digitale Produkt-Compliance vernetzen: Der Digitale Produktpass soll als gemeinsame Infrastruktur für verlässliche Produkt- und Compliance-Informationen genutzt werden. Dafür braucht es gemeinsame Datenstrukturen, klare Zugriffsrechte und interoperable Schnittstellen. Bestehende Melde- und Zollsysteme sollen besser miteinander verknüpft werden. Der Digitale Produktpass unterstützt Behörden, Zoll und Wirtschaftsakteure, ersetzt aber weder Konformitätsbewertung noch Akkreditierung oder Marktüberwachung.
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Positionspapier zur Überarbeitung des New Legislative Framework



