Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Schutz von Natur und biologischer Vielfalt stärken, Kompensationsmaßnahmen verbessern und Planungs- und Genehmigungsverfahren für wichtige Infrastrukturvorhaben praxistauglicher ausgestalten. Der TÜV-Verband unterstützt diese Ziele. Um Rechtssicherheit und eine einheitliche Umsetzung der neuen Regelungen zu gewährleisten, besteht jedoch nach Ansicht des TÜV-Verbands an mehreren Stellen noch Präzisierungsbedarf.
- Beschleunigungspotenziale nutzen und Rechtsklarheit stärken
Erleichterungen bei Kompensationsmaßnahmen können Verfahren beschleunigen und besser planbar machen. Dafür müssen die Regelungen eindeutig sein, insbesondere bei der Abgrenzung zwischen Unterhaltung, Erneuerung, Ersatzneubau und Ausbau von Verkehrsinfrastrukturen.
- Übertragung von Kompensationsverantwortung auf Dritte qualitätsorientiert ausgestalten
Der TÜV-Verband begrüßt die Möglichkeit, qualifizierte Dritte stärker in die Umsetzung und Sicherung von Kompensationsmaßnahmen einzubeziehen. Voraussetzung sind jedoch bundeseinheitliche, diskriminierungsfreie und überprüfbare Anforderungen an Fachkunde, organisatorische Leistungsfähigkeit, Qualitätssicherung, Dokumentation, Monitoring, Haftung und Unabhängigkeit.
- Naturgutschriften: Anschlussfähigkeit an den EU-Fahrplan sicherstellen
Der TÜV-Verband begrüßt die Einführung von Naturgutschriften als neues Finanzierungsinstrument für den Natur- und Biodiversitätsschutz. Dieses Instrument muss jetzt glaubwürdig, transparent und an den europäischen Fahrplan für Naturgutschriften anschlussfähig ausgestaltet werden mit klaren Anforderungen an Nachweis- und Prüfverfahren sowie der Einbindung unabhängiger Validierungs- und Verifizierungsstellen.
- Standardisierung mit hoher Prüfqualität verbinden
Einheitliche Verwaltungsvorschriften für Verkehrsinfrastruktur und Artenschutz können Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Standardisierte Verfahren dürfen jedoch nicht zulasten der Prüfqualität gehen. Fachlich belastbare, transparente und regelmäßig aktualisierte Verwaltungsvorschriften sowie die Einbindung unabhängiger Sachverständiger und Prüfstellen sind aus Sicht des TÜV-Verbands entscheidend, um die Qualität der Datengrundlagen langfristig zu sichern.
- Laufende und planerisch vorbereitete Vorhaben schützen
Der TÜV-Verband spricht sich für rechtssichere Übergangsregelungen aus, damit laufende und bereits planerisch vorbereitete Vorhaben nicht durch nachträglich geänderte Anforderungen verzögert oder wirtschaftlich neu bewertet werden müssen. Gleichzeitig sollten Vorhabenträger von begünstigenden Neuregelungen profitieren können.
- Artenschutz: Anerkennungsverfahren qualitätsorientiert ausgestalten
Der TÜV-Verband unterstützt ein bundesweit einheitliches Anerkennungsverfahren für sachverständige Stellen im Artenschutz. Dafür braucht es konkrete, diskriminierungsfreie und überprüfbare Anerkennungsvoraussetzungen sowie einen offenen Zugang für fachlich geeignete unabhängige Prüf- und Sachverständigenorganisationen.



