Der TÜV-Verband begrüßt das Anliegen der Bundesregierung, Umwelt-, Wasser-, Naturschutz-, Immissionsschutz- und Chemikalienrecht zu modernisieren, Verfahren zu beschleunigen und Verwaltungsprozesse stärker digital abzubilden. Die vorgesehenen Entlastungen sollten allerdings an klaren Qualitäts-, Transparenz- und Risikokriterien ausgerichtet werden.
- Prüfschwelle im Einwegkunststofffonds überprüfen
Die vorgesehene Schwelle von 10.000 Kilogramm für die verpflichtende Prüfung von Mengenmeldungen im Einwegkunststofffonds ist nach Ansicht des TÜV-Verbands zu hoch und sollte deutlich niedriger angesetzt oder durch risikobasierte Prüfmechanismen ergänzt werden. Eine zu weitgehende Befreiung der Hersteller von der Prüfpflicht kann Fehlmeldungen begünstigen und die verursachergerechte Finanzierung des Einwegkunststofffonds schwächen.
- EMAS: Gleichwertige Nachweisqualität gewährleisten
Die Anerkennung etablierter Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssysteme entlastet Unternehmen. Die EMAS-Umweltbetriebsprüfung sollte die wegfallenden Berichtsinhalte vollständig, nachvollziehbar und für Behörden allerdings überprüfbar abdecken.
- Fortbildungsintervall von zwei Jahren beibehalten
Der TÜV-Verband fordert, das zweijährige Fortbildungsintervall für Abfallbeauftragte beizubehalten. Regelmäßige Fortbildungen bleiben eine wichtige Voraussetzung für eine rechtssichere Abfalleinstufung, ordnungsgemäße Entsorgung und betriebliche Compliance.
- Deponieverordnung: Vereinfachungen rechtssicher ausgestalten
Die geplanten Vereinfachungen bei der Entsorgung asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle sowie die Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren sind sinnvoll. Klare Anforderungen an Nachweisführung und Prüfqualität sind notwendig, damit Beschleunigungen nicht zulasten der Sicherheit oder der Rechtssicherheit gehen.
- Artenschutz: Anerkennungsverfahren qualitätsorientiert ausgestalten
Ein bundesweit einheitliches Anerkennungsverfahren für sachverständige Stellen im Artenschutz kann die Qualität und Vergleichbarkeit stärken. Die Anerkennungsvoraussetzungen sollten konkret, diskriminierungsfrei und überprüfbar ausgestaltet werden.



