Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Der TÜV-Verband begrüßt die grundsätzliche Ausrichtung der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Für eine wirksame Umsetzung braucht es klare Qualitätsanforderungen, verlässliche Nachweise und unabhängige Prüfungen.

Parkanlage mit vielen Bäumen und Sträuchern. Blick von oben auf einen im Park angelegten Kreisel.

Der TÜV-Verband begrüßt die stärkere Ausrichtung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf Rohstoffsouveränität und Versorgungssicherheit. Eine stärkere Kreislaufwirtschaft kann dazu beitragen, wertvolle Materialien zurückzugewinnen und die Abhängigkeit von Rohstoffimporten zu verringern. Damit recycelte Rohstoffe verlässlich wieder eingesetzt werden können, braucht es klare Qualitätsanforderungen, überprüfbare Nachweise und unabhängige Prüfungen. 
 

Die Positionen des TÜV-Verbands im Überblick

Rohstoffsouveränität und Versorgungssicherheit stärken: Wertvolle Materialien sollen länger genutzt und zuverlässig zurückgewonnen werden können.


Recycling technologieoffen gestalten: Einzelne Verfahren dürfen nicht bevorzugt werden. Entscheidend ist, dass hochwertige Rohstoffe zurückgewonnen werden und Primärrohstoffe ersetzen können.


Einheitliche Standards schaffen: Angaben zu Recyclingrohstoffen sowie zur Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten müssen vergleichbar und überprüfbar sein.


Bewährte Prüfstrukturen nutzen: Bestehende Prüf- und Zertifizierungsstrukturen sollten auch für neue Anforderungen genutzt werden. Zusätzliche Kontrollstrukturen und doppelte Nachweise gilt es zu vermeiden.


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