Marktüberwachung stärken – für fairen Wettbewerb und hohes Schutzniveau

Eine wirksame Marktüberwachung ist Voraussetzung für einen funktionierenden EU-Binnenmarkt. Der TÜV-Verband begrüßt die von der EU-Kommission angestoßene Überarbeitung der Marktüberwachungsverordnung und spricht sich für eine EU-weit stärkere, koordiniertere und digitalere Marktüberwachung aus. Ziel ist es, Verbraucher:innen wirksam zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen, indem nichtkonforme und gefährliche Produkte konsequent vom Markt ferngehalten werden

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Der zunehmende Onlinehandel, globale Lieferketten und stark wachsende Warenströme stoßen die bestehende Marktüberwachung an ihre Kapazitätsgrenzen. Trotz deutlich steigender Importzahlen werden bislang nur sehr wenige Produkte kontrolliert. Dies schwächt den Verbraucherschutz, untergräbt das Vertrauen in den Binnenmarkt und verzerrt den Wettbewerb zulasten rechtskonformer Unternehmen. Vor diesem Hintergrund fordert der TÜV-Verband eine dauerhafte Stärkung von Kontrollen, personellen Ressourcen und fachlicher Expertise bei Marktüberwachungsbehörden und Zoll.

Eine rein national organisierte Marktüberwachung reicht angesichts grenzüberschreitender Geschäftsmodelle nicht mehr aus. Der TÜV-Verband spricht sich daher für eine stärkere EU-weite Steuerung und Koordinierung aus und begrüßt die Diskussion über den Aufbau einer EU-Marktüberwachungsagentur, die nationale Behörden ergänzt, insbesondere bei großen grenzüberschreitenden Fällen und im Onlinehandel.

Zugleich braucht es eine konsequente Digitalisierung der Marktüberwachung. Digitale, verlässliche und maschinenlesbare Compliance-Informationen – perspektivisch gebündelt über einen Digitalen Produktpass – können Kontrollen effizienter machen, Ressourcen schonen und eine risikobasierte Auswahl ermöglichen. Voraussetzung ist, dass sich Behörden auf die Qualität und Validität der hinterlegten Daten verlassen können.

Darüber hinaus betont der TÜV-Verband die Bedeutung präventiver Maßnahmen. Unabhängige Drittprüfungen vor dem Inverkehrbringen sind ein wirksames Instrument, um unsichere Produkte frühzeitig zu identifizieren. Sie ergänzen die behördliche Marktüberwachung, entlasten staatliche Strukturen und stärken insgesamt das hohe europäische Schutzniveau. Flankierend sollte das Kostenverursacherprinzip im Vollzug weiterentwickelt werden, ohne rechtstreue Unternehmen unverhältnismäßig zu belasten.

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Positionspapier "Marktüberwachung stärken – für fairen Wettbewerb und hohes Schutzniveau"