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VdTÜV, DEKRA, BVF und moving verständigen sich auf Eckpunkte zur Wiederaufnahme des Fahrerlaubnisprüfbetriebs

Als Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus wurde ab Mitte März 2020 die Durchführung der Theoretischen und Praktischen Fahrerlaubnisprüfung eingeschränkt und später bundesweit ausgesetzt. Nun wurden Eckpunkte zur Wiederaufnahme des Fahrerlaubnis-Prüfbetriebes zusammengestellt.

Die Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr von TÜV und DEKRA haben aufgrund der Verbreitung von SARS-CoV-2 ab Mitte März 2020 die Durchführung der Theoretischen und Praktischen Fahrerlaubnisprüfung zunächst eingeschränkt und dann bundesweit ausgesetzt.

Mit Blick auf die ersten Maßnahmen zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen haben sich der TÜV-Verband und DEKRA mit der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) auf Eckpunkte zur Wiederaufnahme des Fahrerlaubnis-Prüfbetriebes verständigt, die auch moving - International Road Safety Association e. V. unterstützt. Diese umfassen insbesondere Leitlinien zu Hygiene- und Abstandsregelungen sowohl in der Theoretischen wie auch Praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Die Technischen Prüfstellen werden unter Beachtung der jeweiligen Landesverordnungen und -erlasse konkretisierende Detailregelungen vornehmen und diese auch in Abstimmung mit regionalen Fahrlehrerverbänden rechtzeitig kommunizieren.

Im nebenstehenden Eckpunktepapier sind alle Leitlinien aufgeführt.