Stellungnahme zum Regulierungsvorschlag der EU-Kommission für Non Road Mobile Machinery

In einer gemeinsamen Stellungnahme bewerten die Technischen Dienste den Regulierungsvorschlag der EU-Kommission für Non Road Mobile Machinery (NRMM), wie Baumaschinen, Traktoren oder Rasenmäher. TÜV-Verband, DEKRA, SGS und GTÜ begrüßen die Vorschläge als eine Verbesserung der Verkehrssicherheit von mobilen Maschinen und Geräten. Gleichzeitig lässt die Verordnung derzeit noch wichtige Fragen unbeantwortet.

 

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TÜV-Verband, DEKRA, SGS und GTÜ begrüßen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verordnung zur Vereinfachung des Einsatzes von Non Road Mobile Machinery (NRMM) auf öffentlichen Straßen in der EU. Aktuell fehlen einheitliche Anforderungen für mobile Maschinen und Geräte. Die vorgeschlagene Verordnung zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen, Hindernisse zu beseitigen, die Standards zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie zu steigern. Die Harmonisierung der technischen Anforderungen für mobile Maschinen und Geräte wird den Binnenmarkt stärken, den freien Verkehr fördern und hohe Sicherheitsstandards im Straßenverkehr gewährleisten. TÜV-Verband, DEKRA, SGS und GTÜ unterstützen die Schaffung eines europäischen Rechtsrahmens auf der Grundlage harmonisierter Typgenehmigungsvorschriften.

Straßenverkehrssicherheit von mobilen Maschinen und Geräten verbessern durch einheitliche technische Anforderungen

Nach Ansicht der Technischen Dienste ist es wichtig, dass für mobile Maschinen und Geräte dieselben technischen Anforderungen gelten wie für Kraftfahrzeuge, wobei die Einhaltung der Vorschriften von einem unabhängigen und neutralen technischen Dienst bewertet wird. Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit bleibt oberste Priorität bei der Regulierung dieses Fahrzeugtyps. TÜV-Verband, DEKRA, SGS und GTÜ sprechen sich nachdrücklich dafür aus NRMM so zu konstruieren, dass die Risiken für Fahrende, Dritte und die Straßeninfrastruktur minimiert werden. Es sollten harmonisierte Anforderungen an die überdimensionalen Abmessungen und Gewichte von mobilen Maschinen und Geräten festgelegt werden, um deren sicheren Verkehr auf öffentlichen Straßen zu ermöglichen. Künftige Typgenehmigungsverfahren sollten die zunehmende Komplexität mobiler Maschinen berücksichtigen, einschließlich der funktionalen und elektrischen Sicherheit.

Zu den wichtigsten Merkmalen der vorgeschlagenen Verordnung gehören die Schaffung eines harmonisierten Rechtsrahmens, die Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Kosten, die Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit sowie die Einführung wirksamer Marktüberwachungsverfahren, die mit dem EU-Rechtsrahmen für Produkte abgestimmt sind. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit einer klaren und präzisen deutschen Übersetzung der Verordnung für eine einheitliche Anwendung auf nationaler Ebene hervorgehoben.

Die Wirksamkeit des EU-weit harmonisierten Rechtsrahmens zur Aufrechterhaltung bzw. Erhöhung der Verkehrssicherheitsstandards für diese Art von Fahrzeugen hängt von der Ausgestaltung der technischen Anforderungen in den delegierten Rechtsakten ab. TÜV-Verband, DEKRA, SGS und GTÜ werden sich aktiv an der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte beteiligen und ihr Fachwissen einbringen, um eine wirksame Umsetzung und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheitsstandards zu gewährleisten.

 

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Stellungnahme  der Technischen Dienste zum EU-Vorschlag für eine Regulierung von NRMM (in Englisch)