Der TÜV-Verband begrüßt die EU-Richtlinie „Recht auf Reparatur“. Ziel ist es, Reparaturen und Wiederverwendung zu stärken – im Gewährleistungsfall ebenso wie darüber hinaus – und so vorzeitige Entsorgung zu vermeiden, Abfall zu reduzieren und Ressourcen zu schonen. Der aktuelle Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung greift zentrale Elemente der Richtlinie in weiten Teilen richtlinienkonform auf, etwa Informationspflichten, die Verlängerung der Verjährungsfrist nach Nachbesserung sowie Reparaturpflichten für bestimmte Hersteller außerhalb der Gewährleistung. Entscheidend wird jedoch sein, wie praktikabel die Regelungen in der Anwendung ausgestaltet werden.
In unserer Stellungnahme zeigen wir auf, welche Bedingungen aus Sicht des TÜV-Verbands für Wirksamkeit und Akzeptanz besonders wichtig sind: unabhängige Orientierungshilfen (z. B. ein „Ready for Repair“-Prüfzeichen), die Stärkung freier Reparaturmärkte, verlässliche Kompetenznachweise sowie belastbare Informations- und Marktstrukturen wie Plattformen und Verzeichnisse.
Download
Offizielle Stellungnahme des TÜV-Verbands zur nationalen Umsetzung des „Rechts auf Reparatur“



