Zwei Jahre Cannabis-Legalisierung: TÜV-Verband mahnt klare Trennung im Straßenverkehr an

TÜV-Verband zieht Zwischenbilanz. Erhöhter Grenzwert führt zu Verunsicherung. Konsum und Fahren gehören nicht zusammen.

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Berlin, 31. März 2026 – Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen legal. Im Sommer 2024 hat der Gesetzgeber auch im Straßenverkehrsrecht nachjustiert: Der THC-Grenzwert wurde von 1,0 auf 3,5 ng/ml Blutserum angehoben. Aus Sicht des TÜV-Verbands haben die Legalisierung und der erhöhte Grenzwert zu einer Verunsicherung unter den Fahrenden geführt. „Für Cannabis-Konsumenten ist nach wie vor unklar, ob sie überhaupt Auto fahren dürfen und wie viel Zeit nach dem letzten Konsum vergangen sein muss“, sagt Fani Zaneta, Fachreferentin Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. Cannabis am Steuer könne auch dann ein Risiko sein, wenn man sich fit fühlt. Zwei Jahre nach der Teillegalisierung zieht der TÜV-Verband eine Zwischenbilanz mit Blick auf die Verkehrssicherheit und mahnt einen Kurswechsel an.

TÜV-Verband empfiehlt Überprüfung der aktuellen Grenzwertregelung

Cannabis kann die Fahrtüchtigkeit auch längere Zeit nach dem Konsum beeinträchtigen. Anders als bei Alkohol gibt es bei Cannabis keine verlässliche Dosis-Wirkungs-Logik: die Wirkstoffgehalte schwanken je Produkt und Dosis und der Abbau verläuft nicht linear. „Eine Grenzwertlogik, die Sicherheit suggeriert, wo keine ist, führt in die Irre“, sagt Zaneta. „In Studien zeigen Fahrerinnen und Fahrer mit 1 ng/ml kein geringeres verkehrsrelevantes Risiko als Personen mit höheren Werten.“ Der erhöhte Grenzwert war nicht zielführend, weil er dazu geführt hat, dass auffällige Kraftfahrer:innen, bei denen ein THC-Wert von bis zu 3,5 ng/ml Blutserum nachgewiesen wird, sich keiner Fahreignungsüberprüfung (MPU) mehr unterziehen müssen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der TÜV-Verband, den aktuellen THC-Grenzwert zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzunehmen.

Medizinalcannabis birgt neue Risiken im Straßenverkehr

Auch beim Medizinalcannabis sieht der TÜV-Verband wachsende Herausforderungen für die Verkehrssicherheit. Patient:innen könnten sich durch die aktuelle Regelung in ihrer Fahreignung bestätigt fühlen. „Cannabis auf Rezept ist kein Freifahrtschein zum Autofahren“, sagt Zaneta. „Medizinalcannabis kann die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen, wie andere verschreibungspflichtige Medikamente auch.“ Zudem wächst die Zahl der Menschen, die Cannabis als Langzeitmedikation einnehmen. Damit gewinnt die Frage der Fahreignung unter Dauermedikation an Bedeutung. Aus Sicht des TÜV-Verbands reicht der Verweis auf ein ärztliches Rezept allein nicht aus, um die Fahreignung verlässlich zu klären. Um Patientenschutz und Verkehrssicherheit langfristig zu sichern, fordert der TÜV-Verband eine Fahreignungsbegutachtung bei langfristiger Medizinalcannabis-Therapie.

Darüber hinaus sollte die Verschreibung an einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt gebunden und die Abgabe über Präsenzapotheken gestärkt werden. Hintergrund ist die veränderte Verschreibungspraxis seit der Teillegalisierung: Inzwischen hat sich ein dynamischer Markt entwickelt, auf dem Rezepte für Cannabisblüten über Online-Plattformen leicht erhältlich sind, ohne persönliche ärztliche Vorstellung und eingehende Untersuchung. Der TÜV-Verband plädiert insgesamt für eine klare und verständliche Trennung von Cannabiskonsum und Fahren – auch im Bereich Medizinalcannabis. Nur mit eindeutigen Regeln, wirksamen Kontrollen und besserer Aufklärung lässt sich die Verkehrssicherheit langfristig gewährleisten. Ziel muss es sein, Fehlanreize zu vermeiden und gleichzeitig Patient:innen mit berechtigtem Bedarf rechtssicher zu unterstützen.

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Die ausführlichen Positionen des TÜV-Verbands zu Cannabiskonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr finden Sie hier:

Medizinalcannabis im Straßenverkehr

Zur Änderung des THC- Grenzwerts