Neuer Bußgeldkatalog: Kontrolldichte erhöhen und auf Rehabilitation setzen

Der TÜV-Verband begrüßt den neuen Bußgeldkatalog, mit dem empfindliche Strafen für Rasen und Falschparken eingeführt werden. Jedoch sollte neben den Bußgeldern die Rehabilitation von Verkehrsgefährder:innen in den Fokus genommen werden.

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Zum heute in Kraft tretenden neuen Bußgeldkatalog sagt Marc-Philipp Waschke, Referent für Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband:

„Grundsätzlich begrüßen wir den neuen Bußgeldkatalog als eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die deutlich höheren Bußgelder werden auf viele Verkehrsteilnehmende disziplinierend wirken. Sanktionen allein reichen aber nicht aus. Die Kontrolldichte im Straßenverkehr muss deutlich zunehmen. Hier sind die Bundesländer am Zug. Und: Langfristige Verhaltensänderungen sind nicht zu erwarten, wenn wir ausschließlich auf disziplinarische Maßnahmen setzen. Bei so genannten Verkehrsgefährdern, die immer wieder mit Regelverstößen auffällig werden, setzen wir zusätzlich auf Rehabilitation: Auto- und Motorradfahrer:innen, die wegen Verkehrsverstößen bereits sechs oder sieben Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg gesammelt haben, sollten zur Teilnahme an Fahreignungsseminaren verpflichtet werden. In den Seminaren können besonders aggressive Verkehrsteilnehmer:innen das eigene Fahrverhalten reflektieren und dadurch langfristig ihr Verhalten anpassen.“