Ein funktionierender Vollzug der KI-Verordnung erfordert ausreichend verfügbare, kompetente Konformitätsbewertungsstellen. Bestehende Benennungen aus der sektoralen Produktregulierung sollten daher als Grundlage genutzt und gezielt um KI-spezifische Kompetenzen erweitert werden. Zusätzliche Bürokratie, parallele Prüfstrukturen und technologiespezifische Benennungscodes, die den anwendungs- und risikobasierten Ansatz der KI-VO unterlaufen, sind zu vermeiden.
Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen und Small Mid-Caps können zur Entlastung beitragen, dürfen jedoch nicht zu einem Verlust an Transparenz oder Prüfbarkeit führen. Vereinfachungen sollten sich auf formale Aspekte beschränken und sicherstellen, dass benannte Stellen die Konformität von KI-Systemen weiterhin vollständig bewerten können. Die Sicherheit von KI-Produkten darf nicht von der Unternehmensgröße abhängen.
Auch für besonders leistungsfähige Allzweck-KI-Modelle (GPAI) ist eine rechtssichere Einbindung in die bestehende europäische Prüflogik erforderlich. Statt neue parallele Prüfsysteme aufzubauen, sollte auf die etablierte Qualitätsinfrastruktur unabhängiger Benannter Stellen zurückgegriffen werden. KI-Reallabore können Innovation fördern und regulatorisches Lernen unterstützen, ersetzen jedoch keine formelle Konformitätsbewertung.
Transparenz und Kompetenz bleiben zentrale Voraussetzungen für eine vertrauenswürdige KI. Der TÜV-Verband spricht sich daher für die Beibehaltung der Registrierungspflicht für sogenannte Opt-Out-KI-Systeme sowie für einen systematischen Aufbau von KI-Kompetenz in Unternehmen, Behörden und Organisationen aus.



