TÜV fördert E-Mobilität bei Fahrausbildung und praktischer Führerscheinprüfung

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Berlin, 3. Mai 2021 – Die E-Mobilität in Deutschland nimmt Fahrt auf: Im Jahr 2020 wurden 394.940 Neuwagen mit elektrischem Antrieb neu zugelassen – ein Anstieg um 206 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Aus Sicht des TÜV-Verbands sollte sich der Trend zur Elektromobilität auch in der Fahrausbildung niederschlagen. Deshalb haben die TÜV-Unternehmen jetzt fünf neue Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten begutachtet, damit sie als Prüffahrzeuge zugelassen werden können. „Fahranfänger können während ihrer Ausbildung praktisch erfahren, wie Elektrofahrzeuge funktionieren und wie sie sich damit sicher im Straßenverkehr bewegen können“, sagt Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug & Mobilität des TÜV-Verbands. „Wegen der neuen Automatik-Regelung ist damit zu rechnen, dass in der Fahrausbildung und in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung häufiger E-Autos zum Einsatz kommen werden.“ Viele Fahrschulen erweiterten derzeit ihre Fuhrparks um Elektrofahrzeuge. Seit dem 1. April können Fahranfänger:innen ihre praktische Prüfung auch mit einem Automatikwagen absolvieren. Sie dürfen aber auch Autos mit Schaltgetriebe fahren, wenn sie mindestens zehn Fahrstunden und eine 15-minütige Testfahrt in einem Schaltwagen gemacht haben. „Klimafreundlicher Verkehr beginnt in der Fahrausbildung“, sagt Goebelt. „Ein positives Fahrerlebnis mit einem E-Auto kann die Begeisterung für E-Mobilität wecken, das Vertrauen in die neue Technologie stärken und die Kaufentscheidung erleichtern.“

Bisher waren 13 Pkw-Modelle mit batterie-elektrischem Antrieb als prüfungstaugliche Fahrzeuge zugelassen. In der Regel werden Fahrzeuge vor deren Markteinführung im Rahmen der so genannten Typgenehmigung zusätzlich für ihre Eignung als Prüffahrzeug begutachtet. „Bei E-Autos wird die Begutachtung als Prüffahrzeug noch zu selten von den Herstellern beantragt“, erläutert Goebelt. „Diese Nachlässigkeit geht zu Lasten der Fahrschüler:innen, denn für Fahrschulen macht es Sinn, Elektrofahrzeuge anzuschaffen, die auch in der Prüfung eingesetzt werden können.“ Um die Anzahl elektrischer Prüffahrzeuge zu erhöhen, haben die TÜV-Unternehmen fünf weitere E-Autos auf deren Prüfungstauglichkeit begutachtet: Die Modelle Polestar 2, Hyundai Ioniq , KIA e-Niro und Tesla Y (Markteinführung in der EU Ende 2021 erwartet) konnten als Prüffahrzeuge zugelassen werden. Der Kleinwagen KIA e-Soul erfüllte die Anforderungen nicht, da er für Fahrlehrer:innen und Prüfer:innen nicht ausreichend Platz bietet. Die begutachteten Fahrzeugmodelle wurden in Abstimmung mit Fahrlehrer:innen ausgewählt. Da die Hersteller derzeit laufend neue Elektroautos auf den Markt bringen, wird die Anzahl der zugelassenen Prüfungsfahrzeuge in den nächsten Monaten weiter steigen.

Diese Elektro-Fahrzeuge können in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung eingesetzt werden: Audi e-tron, Mercedes EQC, Nissan Leaf, Opel Corsa e, Opel Ampera e, Opel Mokka e, Peugeot e-208, Renault Kangoo ZE, Tesla Model S, Tesla Model 3, VW Golf e, VW ID.3, VW ID.4, Polestar 2, Hyundai ioniq, KIA e-Niro, Tesla Y (Erstzulassung in der EU Ende 2021 erwartet)