Berlin, 17. September 2026 – Fake-Videos von Politikern und Prominenten, automatisierte Kundenchats oder maschinell produzierte Online-Nachrichten. Mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) können sehr einfach Inhalte wie Videos, Fotos, Musik, Sprache oder Texte erzeugt werden. „KI-generierte Inhalte sind fester Bestandteil unseres Alltags geworden. Entscheidend ist, dass ihr künstlicher Ursprung erkennbar ist“, sagt Marc Fliehe, Leiter des Fachbereichs Digitalisierung und KI beim TÜV-Verband. „Nur wer die Herkunft eines Inhalts nachvollziehen kann, ist in der Lage, ihn bewusst einzuordnen und echte von unechten Inhalten zu unterscheiden. KI-Kennzeichnungen schaffen dafür die notwendige Orientierung.“ Wie schwer KI-Inhalte im Alltag zu erkennen sind, zeigt die ChatGPT-Umfrage des TÜV-Verbands. Neun von zehn (91 Prozent) Befragten geben an, dass generative KI die Unterscheidung zwischen echten und manipulierten Inhalten erschwert. Und gut jede:r zweite (51 Prozent) hielt KI-generierte Inhalte schon einmal für echt. Seit dem 2. August 2026 sorgen neue Transparenzpflichten des europäischen AI Acts für mehr Klarheit. Für KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt für die maschinenlesbare Markierung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Der TÜV-Verband gibt Hinweise, nach welchen Vorgaben Inhalte gekennzeichnet werden müssen und wie Nutzer:innen KI-generierte Inhalte erkennen können.
Für Nutzer:innen muss unmittelbar erkennbar sein, wenn sie mit einer KI kommunizieren oder bestimmte Inhalte künstlich erzeugt beziehungsweise verändert wurden. Diese Hinweise müssen je nach Medium sichtbar oder zu hören sein. „Wer mit einem Chatbot kommuniziert, muss von Beginn an wissen, dass die Antworten von einer KI stammen“, sagt Fliehe. „Eine Kennzeichnung ist außerdem bei KI-generierten oder mit Hilfe von KI veränderten Bildern, Videos und Tonaufnahmen vorgeschrieben, wenn diese täuschend echt wirken – sogenannten Deepfakes.“ Bei mit einer KI-Anwendung erstellten Texten zu „Themen von öffentlichem Interesse“ gilt die Kennzeichnungspflicht, wenn sie ohne eine redaktionelle Prüfung durch Menschen veröffentlicht werden.
Daneben gibt es technische Markierungen, die im Hintergrund arbeiten. Metadaten oder digitale Wasserzeichen ermöglichen es Plattformen und Behörden, KI-Inhalte mithilfe spezieller Programme automatisiert zu erkennen. Anbieter generativer KI-Systeme müssen die damit erzeugten Inhalte maschinenlesbar markieren.
KI-Kennzeichnung: verständlich für Nutzer, lesbar für Maschinen
Damit Nutzer:innen besser erkennen können, wie KI bei einem Inhalt eingesetzt wurde, stellt die EU-Kommission drei freiwillig nutzbare Symbole für KI-generierte und veränderte Inhalte bereit:
- „Basic AI Icon“ („Grundlegendes KI-Symbol“) weist allgemein darauf hin, dass KI an der Erstellung eines kennzeichnungspflichtigen Inhalts beteiligt war. Eine weiterführende Information kann erklären, wie die KI eingesetzt wurde, beispielsweise zur Erzeugung einzelner Stimmen in einem Video.
- „Fully AI-Generated “ („vollständig KI-generiert“) kennzeichnet komplett künstlich erzeugte Inhalte, zum Beispiel Bilder oder Videos einer Person, die in Wirklichkeit gar nicht existiert.
- „Partially AI-Modified “ („teilweise mit KI verändert“) zeigt an, dass ein bestehender Inhalt zum Teil mit KI verändert wurde. So kann in einer realen Videoaufnahme das Gesicht einer Person ausgetauscht oder ihre Stimme so verändert werden, dass sie scheinbar eine andere Aussage trifft.
Die Nutzung der Icons ist zwar freiwillig, die gesetzlichen Transparenzpflichten aber nicht. Entscheidend ist, dass die Hinweise klar sind und spätestens bei der ersten Interaktion oder Wahrnehmung des Inhalts zu sehen oder zu hören sind. Die Kennzeichnungen müssen zudem Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Der EU-Verhaltenskodex macht auch konkrete Vorschläge zur Gestaltung und Platzierung von Labels. Bei Bildern sollten sie direkt am Motiv zu sehen sein, bei Videos und Audiodateien spätestens bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts eingeblendet beziehungsweise hörbar gemacht werden. Chatbots müssen schon beim Start des Gesprächs offenlegen, dass die Antworten von einer KI stammen. Damit auch Menschen mit Einschränkungen die Hinweise erfassen können, könnten gut erkennbare Kontraste, Bildbeschreibungen oder akustische Informationen geeignete Maßnahmen sein.
Nicht jeder Einsatz von KI muss vollständig offengelegt werden. Bei Texten entscheidet die redaktionelle Kontrolle. Prüft und überarbeitet eine Redaktion inhaltlich einen KI-generierten Beitrag und verantwortet dessen Veröffentlichung, ist kein KI-Hinweis notwendig. Dient KI lediglich der unterstützenden Standardbearbeitung und verändert den Inhalt nicht wesentlich, ist auch keine maschinenlesbare Markierung erforderlich, etwa bei der automatischen KI-Optimierungsfunktion für Smartphone-Fotos. Wichtig dabei ist, dass die KI den Inhalt nicht grundlegend verändert. Wer KI rein privat nutzt, muss seine Inhalte ebenfalls nicht kennzeichnen.
KI oder echt? Quelle, Absender und Kontext prüfen
„Ein KI-Label macht transparent, wie ein Inhalt entstanden ist. Er sagt aber nichts darüber aus, ob er wahr oder falsch ist“, sagt Fliehe. „Deshalb bleiben die Quelle und der Kontext wichtig, um Inhalte einordnen zu können.“ Bei Zweifeln helfen fünf Schritte, Bilder, Videos und Texte zu überprüfen:
- Originalquelle suchen: Screenshots, kurze Videoclips und weitergeleitete Beiträge lassen häufig wichtigen Kontext weg. Nutzer:innen sollten prüfen, wer den Inhalt zuerst veröffentlicht hat und ob die vollständige Aufnahme oder ursprüngliche Meldung auffindbar ist. Eine Bilderrückwärtssuche kann zeigen, ob ein Foto früher oder in einem anderen Zusammenhang verwendet wurde. Bei Videos lässt sich dafür ein aussagekräftiges Einzelbild als Screenshot verwenden.
- Absender genau kontrollieren: Name, Profilbild und professionelles Design allein belegen nicht, dass ein Account echt ist. Nutzer:innen sollten die Schreibweise des Profilnamens und der Webadresse prüfen. Buchstabendreher, zusätzliche Zeichen oder ungewöhnliche Domain-Endungen können auf eine Fälschung hindeuten. Weitere Hinweise liefern das Impressum, frühere Veröffentlichungen und die Frage, ob das Profil auf der offiziellen Website der genannten Person oder Organisation verlinkt ist.
- Datum und Kontext prüfen: Stammt der Inhalt wirklich aus dem angegebenen Zeitraum und zeigt er den behaupteten Ort oder Anlass? Verkürzte Videos, alte Aufnahmen und aus dem Zusammenhang gerissene Zitate können einen falschen Eindruck erwecken, auch wenn das Ausgangsmaterial authentisch ist. Hilfreich ist deshalb der Vergleich mit der vollständigen Aufnahme und anderen Berichten über das Ereignis.
- Unabhängige Bestätigung suchen: Spektakuläre Ereignisse oder angebliche Warnmeldungen sollten sich in weiteren verlässlichen Quellen wiederfinden. Bei politischen Äußerungen, Produktrückrufen oder Sicherheitshinweisen bieten sich die offiziellen Internetseiten der zuständigen Behörden, Unternehmen oder Organisationen an. Zahlen und Studien sollten möglichst in der ursprünglichen Veröffentlichung nachgelesen werden.
- Bei Zweifeln nicht weiterverbreiten: Bei Inhalten, die Angst oder Empörung auslösen und zu schnellem Handeln drängen, ist besondere Vorsicht geboten. Lässt sich eine Behauptung nicht durch verlässliche Quellen bestätigen, sollte der Beitrag nicht weiterverbreitet werden. Denn Falschinformationen lassen sich nur schwer wieder aus der Welt schaffen.
Bei audiovisuellen Inhalten können unnatürliche Bewegungen, fehlerhafte Bilddetails, auffällige Stimmen oder unpassende Lippenbewegungen auf eine KI-Manipulation hindeuten. Ein sicherer Beweis sind solche Fehler nicht. Moderne KI-Systeme erzeugen immer überzeugendere Inhalte, während auch reale Aufnahmen durch eine schlechte Bildqualität ungewöhnlich wirken können. Einzelne Auffälligkeiten reichen somit für eine verlässliche Einschätzung nicht aus. Erst das Zusammenspiel mehrerer Hinweise ergibt ein verlässlicheres Gesamtbild.
Einheitliche Kennzeichnungen erleichtern Orientierung
„Die neuen Kennzeichnungen können das Vertrauen in KI-generierte Inhalte stärken, vorausgesetzt, sie sind klar gestaltet und leicht verständlich“, sagt Fliehe. „Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Symbole und der freiwillige Verhaltenskodex schaffen dafür einen gemeinsamen Rahmen. Ein Flickenteppich unterschiedlicher Begriffe und Symbole würde dagegen neue Unsicherheit schaffen. Jetzt kommt es auf eine europaweit abgestimmte und praxistaugliche Umsetzung der Transparenzpflichten an.“ Bei Fragen, ob und wie ein KI-Inhalt gekennzeichnet werden muss, bietet etwa der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur Unterstützung bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung.



