Berlin, 10. Juli 2026 – Der TÜV-Verband begrüßt, dass der Bundesrat den Weg für das deutsche Durchführungsgesetz (KI-MIG) zur europäischen KI-Verordnung (AI Act) freigemacht hat. Positiv bewertet der TÜV-Verband auch die Verständigung von Bund und Ländern, die KI-Marktüberwachung künftig bei der Bundesnetzagentur zu bündeln und bewährte sektorspezifische Aufsichtsstrukturen zu erhalten. Das schafft die Grundlage für eine einheitliche und effiziente Umsetzung des AI Acts. „Die Verständigung von Bund und Ländern ist ein wichtiger Schritt für eine einheitliche und wirksame KI-Aufsicht“, sagt Dr. Patrick Gilroy, Referent Künstliche Intelligenz und Bildung beim TÜV-Verband. „Unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe und Doppelstrukturen müssen vermieden werden. Jetzt kommt es darauf an, die Verwaltungsvereinbarung direkt nach der Sommerpause abzuschließen und die Bundesnetzagentur personell und technisch so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben von Beginn an wirksam erfüllen kann.“
Bewährte Marktüberwachungs- und Notifizierungsstrukturen bleiben erhalten
Der TÜV-Verband begrüßt zudem, dass in den drittprüfungspflichtigen Produktbereichen die bewährten sektorspezifischen Marktüberwachungs- und Notifizierungsstrukturen weiter genutzt werden. So bleiben vorhandene Expertise und etablierte Verfahren erhalten und unnötige Bürokratie wird vermieden. „Unternehmen und Prüfstellen brauchen schlanke Verfahren statt neuer Behördenwege“, sagt Gilroy. „Bestehende Akkreditierungen und Notifizierungen sollten durch eine schlanke Erweiterung ihres Geltungsbereichs um die KI-spezifischen Anforderungen ergänzt werden können. Gleichzeitig müssen die Akkreditierungs- und Notifizierungsverfahren deutlich beschleunigt und von der Bundesnetzagentur über ihr Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eng begleitet werden.“
Die Bundesnetzagentur muss gemeinsam mit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den zuständigen notifizierenden Behörden für einen koordinierten und zügigen Hochlauf der Akkreditierungs- und Notifizierungsverfahren sorgen. Nur wenn Aufsicht, Akkreditierung und Notifizierung reibungslos ineinandergreifen, können die Anforderungen des AI Acts zügig, einheitlich und praxisgerecht umgesetzt werden.



