Führerscheinprüfung: Zahl der Täuschungsversuche steigt leicht an

Aktueller Datenreport zu Täuschungsversuchen bei Führerscheinprüfungen im Jahr 2025. Mehr als jeder zweite Fall professionell vorbereitet. Deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. TÜV-Verband fordert konsequentere Sanktionen.

© Levi Meir Clancy / Unsplash

Berlin, 30. März 2026 – Der Prüfungsbetrug beim Führerschein bleibt auf einem hohen Niveau:  Im Jahr 2025 wurden bundesweit 4.239 Täuschungsversuche in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung registriert. Das ist ein leichter Anstieg von 1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahr 2024 ist die Zahl der Betrugsfälle noch um 13 Prozent auf 4.198 Fälle gestiegen und im Jahr 2023 sogar um 36 Prozent auf 3.759. Das zeigen Daten des TÜV-Verbands auf Grundlage von Erhebungen der TÜV | DEKRA arge tp 21. „Die aktuellen Zahlen zeigen, dass sich der Prüfungsbetrug nach einem starken Anstieg in den Vorjahren auf einem hohen Niveau stabilisiert“, sagt Fani Zaneta, Referentin für Fahrerlaubnis und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. „Gleichzeitig gehen wir von einem großen Dunkelfeld aus, da mutmaßlich nur ein Bruchteil der Täuschungen entdeckt wird.“ Das habe Konsequenzen für die Verkehrssicherheit. Zaneta: „Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die sich ihre Fahrerlaubnis erschleichen, fehlen wichtige Kenntnisse im Straßenverkehr. Damit gefährden sie die Sicherheit im Straßenverkehr.“ Besonders besorgniserregend sei zudem, dass hinter vielen Täuschungsversuchen zunehmend organisierte Strukturen stehen. Der TÜV-Verband warnt vor den Folgen für die Verkehrssicherheit und fordert ein konsequenteres Vorgehen der Behörden.

Häufig kommt bei Täuschungsversuchen komplexe Technik zum Einsatz

Laut den Erhebungen ist nach Einschätzung des TÜV-Verbands inzwischen gut jeder zweite Fall (53 Prozent) professionell organisiert.  In 36 Prozent der Fälle werden technische Hilfsmittel wie nahezu unsichtbare Ohrhörer, Mini-Kameras oder andere versteckte Kommunikationstechnik eingesetzt. In weiteren 17 Prozent der Fälle wurden so genannte Stellvertreter entlarvt, die die Prüfung für eine andere Person ablegen wollten. „Für professionelle Strukturen spricht, dass in den Betrug neben den Fahrschülern weitere Personen involviert sind, die den Prüfling technisch unterstützen, aus der Ferne Lösungen übermitteln oder sich als Fahrschüler ausgeben“, sagt Zaneta. Darüber hinaus sei entsprechendes technisches Know-how notwendig, um bestimmte Betrugsmaschen durchführen zu können. 

Mit klassischen Hilfsmitteln wie Spickzetteln erfolgten 44 Prozent der Täuschungsversuche. In den allermeisten Fällen ist die Pkw-Klasse betroffen: 96 Prozent der festgestellten Täuschungsversuche (4.052 Fälle) finden in der Klasse B statt, die auch den Großteil der abgelegten Prüfungen ausmachen.

Bundesländervergleich: Nordrhein-Westfalen vor Berlin und Bayern

Im bundesweiten Vergleich zeigen sich deutliche Unterschiede: Die meisten Täuschungsversuche wurden in Nordrhein-Westfalen registriert – mit 1.378 Fällen auf einem ähnlich hohen Niveau wie im Vorjahr (2024: 1.368). Dahinter folgt Berlin mit 497 Fällen, das im Bundesländervergleich den stärksten Anstieg verzeichnet und gegenüber dem Vorjahr um rund 25 Prozent zugelegt hat. Platz 3 belegt Bayern mit 449 Täuschungsversuchen. Deutlich niedriger sind die Fallzahlen in kleineren Bundesländern: Im Saarland wurde mit 19 Fällen die geringste Zahl an Täuschungsversuchen erfasst, in Mecklenburg-Vorpommern waren es 23 und in Bremen 41.

„Organisierter Prüfungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt“, sagt Zaneta. „Wer bei der theoretischen Fahrprüfung täuscht, bringt sich und andere in Gefahr. Wir brauchen deshalb klare Regeln, die konsequent von den Behörden angewendet werden.“ Um eine wirksame Abschreckung sicherzustellen, sollten Instrumente wie Sperrfristen oder Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) bei organisierten Täuschungsversuchen bundesweit angeordnet werden. Darüber hinaus sollten aus Sicht des TÜV-Verbands die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um organisierte Täuschungsversuche künftig als Straftatbestand zu werten, auch für beteiligte Dritte.

Methodik-Hinweis: Den Datenreport zu den Fahrerlaubnisprüfungen 2025 erhebt die TÜV | DEKRA arge tp 21 GmbH zum Stichtag 31.01.2026.

Downloads

Präsentation "Festgestellte Betrugsversuche bei der Theorieprüfung 2025"