Die EU und die USA haben am 21. August 2025 eine gemeinsame Erklärung zum Abschluss eines Rahmenabkommens über gegenseitigen, fairen und ausgewogenen Handel unterzeichnet – ein sogenanntes Mutual Recognition Agreement (MRA). In Ziffer 8 dieser Erklärung bezieht sich das Abkommen ausdrücklich auf den Automobilsektor. Ziel ist es, künftig Konformitätsbewertungen wechselseitig anzuerkennen – jedoch ohne automatische Übernahme der jeweiligen nationalen Vorschriften.
Europäisches Sicherheitsniveau von Fahrzeugen beibehalten
Aus Sicht des TÜV-Verbands dürfen Vereinbarungen wie das MRA nicht zu einer automatischen Anerkennung von US-Fahrzeuggenehmigungen in der EU führen. Denn: Die sicherheits- und umweltrelevanten Anforderungen an Fahrzeuge unterscheiden sich in den USA und Europa teils erheblich – etwa beim Fußgängerschutz, bei Crash-Szenarien oder bei der infrastrukturellen Auslegung von Mobilität.
Die europäische Typgenehmigung – geregelt durch die EU-Verordnung 2018/858 in Verbindung mit der General Safety-Verordnung – stellt ein hohes und etabliertes Sicherheitsniveau sicher. Dieses darf durch ein Handelsabkommen weder verwässert noch umgangen werden.
Die Empfehlungen des TÜV-Verbands zum Mutual Trade Agreement
- Keine automatische Anerkennung von US-Fahrzeuggenehmigungen in der EU – das MRA darf nicht zur Umgehung europäischer Sicherheitsstandards führen.
- Festhalten am bewährten europäischen Typgenehmigungssystem und dem Third-Party-Prüfansatz – insbesondere für sicherheits- und umweltrelevante Fahrzeugfunktionen.
- Klare gesetzliche Abgrenzung – ein Handelsabkommen kann bestehendes EU-Sekundärrecht nicht außer Kraft setzen.
- Stärkung der transatlantischen Standardisierung – eine enge Zusammenarbeit bei der Entwicklung gemeinsamer Standards ist ausdrücklich zu begrüßen.