Die bestehenden regulatorischen und administrativen Verfahren werden den Anforderungen moderner, vernetzter und softwarebasierter Eisenbahnsysteme nicht mehr ausreichend gerecht und bremsen die Digitalisierung der Schiene. Der Ausbau digitaler Leit- und Sicherungssysteme, insbesondere von ETCS und digitalen Stellwerken, ist eine wichtige Voraussetzung für mehr Kapazität, Effizienz und Sicherheit im bestehenden Schienennetz. Damit moderne Signal-, Telekommunikations- und elektrotechnische Anlagen (STE-Anlagen), automatisierte Betriebsprozesse sowie deren systemübergreifende Integration sicher und zügig in Betrieb genommen werden können, müssen auch die Prüf-, Anerkennungs- und Zulassungsverfahren an den Stand der Technik angepasst werden. Leistungsfähige, skalierbare und europäisch anschlussfähige Verfahren gewährleisten ein hohes Sicherheitsniveau und beschleunigen die Umsetzung von Infrastrukturprojekte.
Der TÜV-Verband fordert moderne Verfahren für sicherheitsrelevante Steuerungs-, Kommunikations- und Elektrotechnik der Bahn:
- Akkreditierung und Anerkennung klar abgrenzen und aufeinander aufbauen
Die Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) und die darauf aufbauende Anerkennung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) schaffen eine nachvollziehbare Aufgabenverteilung. Das MoU von 2013 hat für die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen bereits eine klare Trennung zwischen fachlich-technischer Bewertung und hoheitlicher Entscheidung eingeleitet: Unabhängige Prüf- und Bewertungsorganisationen übernehmen die fachliche Bewertung, während die Zulassungsentscheidung bei der zuständigen Behörde verbleibt. Dieses europäisch ausgerichtete Prinzip sollte nun konsequent auf die bislang national geprägten Prüf-, Anerkennungs- und Zulassungsbereiche übertragen werden.
- Die Rolle des EBA als Entscheidungsinstanz stärken
Aufbauend auf der Trennung von Akkreditierung (DAkkS) und Anerkennung (EBA) muss die Rolle des EBA als zentrale Entscheidungsinstanz eindeutig definiert werden. So lassen sich Abstimmungsaufwände reduzieren, Akkreditierungs- und Anerkennungsverfahren beschleunigen und einheitliche Entscheidungen sichergestellt.
- Die EPSV an die Anforderungen der digitalen Schiene anpassen
Die Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung (EPSV) muss grundlegend modernisiert werden. Die bestehenden personenbezogenen Einzelanerkennungen sollten durch organisationsbasierte, interdisziplinäre Kompetenzstrukturen ersetzt werden, die besser auf die Anforderungen digitaler Systeme und europäischer Verfahren ausgerichtet werden können. Nur so entsteht eine skalierbare, europäisch anschlussfähige und leistungsfähige Prüf-, Anerkennungs- und Zulassungsarchitektur für die digitale Schiene.
- Qualifikationsregeln modernisieren und Prüfkapazitäten erweitern
Die Qualifikationsanforderungen müssen modernisiert, Einsatzmöglichkeiten flexibler gestaltet und europäische Kompetenzen und Qualifikationen stärker integriert werden. Eine umfassende Modernisierung der Qualifikations- und Einsatzmöglichkeiten ist Voraussetzung, um die Prüfkapazitäten schnell und nachhaltig zu erhöhen.
- Die Sektorleitlinie europäisch weiterentwickeln
Die Sektorleitlinie für die Zulassungsbewertung von Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnischen Anlagen muss konsequent europäisch ausgerichtet und als verbindlicher Orientierungsrahmen weiterentwickelt werden. So lassen sich Rollen klar definieren, Doppelstrukturen vermeiden und eine einheitliche, durchgängige und rechtssichere Anwendung System sicherstellen.
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Positionspapier: Digitale Schiene ermöglichen: Nationale Sonderwege abbauen, Prüfsystem stärken



