TÜV-Verband begrüßt Entwurf zum "Masterplan Ladeinfrastruktur 2030"

Der TÜV-Verband lobt den „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ des Bundesverkehrsministeriums. Klare Zuständigkeiten, mehr Tempo beim Ausbau und Fokus auf Schwerverkehr - entscheidend für die Elektromobilität von morgen.

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Berlin, 24. Oktober 2025 – Der TÜV-Verband sieht im „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ ein klares Signal für mehr Tempo und Verlässlichkeit beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Der Plan schärft Zuständigkeiten, verzahnt Verkehrs- und Energiewirtschaft und soll Planung, Genehmigung und Betrieb von Ladeinfrastruktur verlässlicher machen. Positiv ist auch: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Verkehr (BMV) rücken enger zusammen. Ladeinfrastruktur ist kein Einzelthema, sondern braucht die volle Aufmerksamkeit verschiedener Ministerien.

Was der Masterplan vorsieht

  • Umsetzung beschleunigen: Klarstellungen im Bau- und Planungsrecht sowie erleichterte Regelungen für Außenbereiche schaffen Rechtssicherheit, vor allem für Ladehubs und urbane Standorte.
  • Ladeinfrastruktur in der Baunutzungsverordnung: Ladepunkte sollen künftig grundsätzlich in allen Baugebieten zulässig sein und nicht wie Tankstellen behandelt werden. Das schafft endlich Rechtssicherheit und dürfte den Ausbau vor allem im urbanen Raum deutlich beschleunigen. Damit greifen die baulichen Vorgaben wie das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und Stellplatzsatzungen ineinander, etwa bei Tiefgaragen, Quartieren oder Bestands- und Neubauten.
  • Netzintegration verbessern: Ein digitalisiertes, standardisiertes Netzanschlussverfahren, transparente Kapazitätsauskünfte und verbindliche Rückmeldefristen machen Verfahren kalkulierbar.
  • Wettbewerb & Preistransparenz: Ladepreise ohne Vertrag – sogenannte Ad-hoc-Preise – sollen künftig über die Mobilithek als nationaler Zugangspunkt abrufbar sein, unterstützt durch das Intelligente Verkehrssysteme Gesetz  (IVSG), die Preisangabenverordnung (PAngV) und faire Wettbewerbsvergaben im Straßenraum. Preistransparenz ist für Verbraucher:innen zentral. Der Entwurf fährt hier keinen Maximalanspruch, aber einen tragfähigen Kompromiss zwischen EU-Vorgaben und den Bedenken des Bundeskartellamts.
  • Nutzerorientierung: Nachts sollen an Normalladesäulen keine Blockierentgelte anfallen. Außerdem sieht der Entwurf mehr Barrierefreiheit nach DIN SPEC 91504 und die Prüfung von Reservierungsfunktionen vor. Das ist besonders für den Güter- und Busverkehr relevant.

 

Schwerverkehr im Fokus

Der Fokus auf den Schwerverkehr kommt genau rechtzeitig, parallel zu den wachsenden Angeboten der Hersteller im Nutzfahrzeugbereich. Entlang der Autobahnen sollen 350 bewirtschaftete und unbewirtschaftete Rastanlagen mit Ladeinfrastruktur für das Megawattladen (MCS) ausgestattet werden. Gleichzeitig wird der Aufbau öffentlicher Lkw-Ladepunkte abseits der Autobahnen – beispielsweise an Autohöfen und in Gewerbegebieten – gefördert. Ein Langzeitkonzept für das Laden an der Autobahn wird 2026 vorgelegt. Zusätzlich sorgen Förderprogramme und Finanzierungspfade für Bewegung bei Flächenerschließung, Netzanschlüssen und Kapazitätsaufbau.

Batteriewechselsysteme für E-Lkw

Als ergänzender Weg zum Hochlauf des Megawattladens sollen standardisierte, herstellerübergreifende Wechselbatterien erprobt werden. Eine DIN-SPEC soll Anforderungen an Leistung, Kühlung, Befestigung und den automatisierten Wechsel definieren. Vorgesehen ist zudem ein erstes industrielles Demonstrationsprojekt („First Industrial Deployment“), das eine europaweit einheitliche Nutzung solcher Systeme ermöglichen soll. Das kann kurzfristig die Verfügbarkeit und Skalierung in Logistik-Use-Cases erhöhen – eine greifbare Option „Made in Germany“.

Bidirektionales Laden braucht intelligente Messsysteme

Der Masterplan setzt beim bidirektionalen Laden auf drei zentrale Hebel: die Förderung innovativer Lösungen, die Entwicklung tragfähiger Geschäftsmodelle und steuerrechtliche Entlastung. Ziel ist es, Fahrzeugbatterien künftig auch für Netzdienstleistungen und die Integration in den Strommarkt zu nutzen. Eine flächendeckende Nutzung setzt jedoch den zügigen Ausbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) voraus. Die derzeit begrenzte Verfügbarkeit bleibt ein wesentlicher Engpass und ist im Entwurf aus Sicht des TÜV-Verbands zu wenig adressiert.

Was jetzt zählt: Umsetzung und Verlässlichkeit

Der Masterplan 2030 ist ein guter Wurf und hebt sich deutlich vom Vorgänger „Masterplan II“ ab. Zentrale Themen werden adressiert und konkretisiert, jetzt geht es in die Umsetzung. Hier wären verbindliche Zeitpläne für einzelne Vorhaben zu begrüßen. Es ist zugleich bedauerlich, dass wesentliche Teile unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Damit wird ein Teil der Vorhaben faktisch zu einer Wette auf die Zukunft – genauer: auf die anstehende Haushaltsbereinigungssitzung. Unternehmen werden sich zwar am Rahmen des Masterplans orientieren, unter diesen unsicheren Vorzeichen Investitionen jedoch vorerst zurückhalten. Ohne verlässliche Budgetzusagen entlang der gesamten Kette – von der Flächenbereitstellung über Netzanschlüsse bis hin zum Betrieb – fehlt die Planungssicherheit, die für Skalierungsentscheidungen notwendig ist. Zudem braucht die soziale Komponente mehr Schärfung: Elektromobilität muss in der Mitte der Gesellschaft ankommen. Ein gezieltes Förderprogramm für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen wäre dafür ein wichtiger Baustein.