TÜV-DEKRA-Position zur Überarbeitung des EU Roadworthiness Package

Mit der Reform des EU Roadworthiness Package will die EU-Kommission die technische Fahrzeugüberwachung zukunftsfest machen. TÜV-Verband und DEKRA begrüßen den Vorschlag – und zeigen auf, was es für ein starkes, sicheres und digitales Prüfsystem in Europa jetzt braucht.

Eine Mechanikerin steht in einer Autowerkstatt an einem Laptop
© Pablo Merchan-Montes via Unsplash

Die Europäische Kommission hat am 24. April 2025 einen Vorschlag zur Reform des sogenannten Roadworthiness Package veröffentlicht – einem zentralen Regelwerk zur technischen Überwachung von Fahrzeugen in Europa. Ziel ist es, die Richtlinien 2014/45/EU, 2014/46/EU und 2014/47/EU an neue technologische Entwicklungen anzupassen. So sollen schwere Verkehrsunfälle reduziert, Emissionen besser kontrolliert und digitale Lösungen gestärkt werden.

Der TÜV-Verband und DEKRA begrüßen die Zielrichtung des Kommissionsvorschlags ausdrücklich. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme machen sie konkrete Vorschläge für eine zukunftsfähige und praxisnahe Weiterentwicklung der Regelungen – etwa zur Prüfung von E-Fahrzeugen, zum Zugang zu Fahrzeugdaten und zur Einführung digitaler Prüfberichte.

Technische Überwachung als Hebel für mehr Sicherheit und Klimaschutz

Trotz rückläufiger Unfallzahlen bleibt technische Mängel eine relevante Ursache für schwere Verkehrsunfälle. Mit rund 19.800 Verkehrstoten im Jahr 2024 besteht weiterhin Handlungsbedarf. Die technische Fahrzeugüberwachung spielt eine zentrale Rolle dabei, sicherheitskritische Defekte frühzeitig zu erkennen – insbesondere bei neuen Technologien wie Hochvoltbatterien oder automatisierten Fahrfunktionen.

Darüber hinaus leistet die regelmäßige Überprüfung von Emissionen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Laut EU-Kommission kann die geplante Reform bis 2050 rund 7.000 Menschenleben retten und 65.000 schwere Verletzungen vermeiden – vorausgesetzt, die gesetzlichen Vorgaben sind wirksam und einheitlich umsetzbar.

Der TÜV-Verband und DEKRA sprechen sich für folgende Kernpunkte aus

1. Prüfmethoden an moderne Fahrzeugtechnologien anpassen

  • Hochvoltbatterien, Steuergeräte und Assistenzsysteme müssen systematisch und sicher geprüft werden.

  • Die Software- und Sensordiagnostik über OBD-Schnittstellen muss verbindlich werden.

2. Datenzugang für Prüfzwecke sicherstellen

  • Fahrzeugdaten müssen über die gesamte Lebensdauer frei und maschinenlesbar zugänglich bleiben.

  • Proprietäre Zugriffshürden durch Hersteller („Access Credentials“) sind auszuschließen.

3. Digitalisierung stärken – durch digitale Prüfberichte und Datenaustausch

  • Digitale HU-Nachweise sollen fälschungssicher, interoperabel und EU-weit verfügbar sein.

  • Ein standardisiertes, DSGVO-konformes Datenschema muss die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ermöglichen.

4. Prüfniveau sichern – auch bei Anerkennung ausländischer Prüfbescheinigungen

  • Die Einführung vorläufiger Prüfbescheinigungen aus anderen Mitgliedsstaaten darf nicht zu Sicherheitslücken führen.

  • Nationale Qualitätsstandards dürfen nicht unterlaufen werden.

5. Jährliche HU für ältere Fahrzeuge prüfen

  • Der Vorschlag zur Einführung jährlicher Prüfintervalle für ältere Fahrzeuge hat das Potenzial, die Verkehrssicherheit zu stärken und den Aspekt der Umweltverträglichkeit zu verbessern.

  • Neue Studien zu Mängeln und Unfallursachen sollen die Diskussion faktenbasiert begleiten.

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Verkehrssicherheit braucht Verlässlichkeit – gemeinsame Position von TÜV-Verband und DEKRA zur Überarbeitung des EU-Roadworthiness Package und angrenzender Rechtsvorschriften der EU