Die Europäische Kommission hat am 24. April 2025 einen Vorschlag zur Reform des sogenannten Roadworthiness Package veröffentlicht – einem zentralen Regelwerk zur technischen Überwachung von Fahrzeugen in Europa. Ziel ist es, die Richtlinien 2014/45/EU, 2014/46/EU und 2014/47/EU an neue technologische Entwicklungen anzupassen. So sollen schwere Verkehrsunfälle reduziert, Emissionen besser kontrolliert und digitale Lösungen gestärkt werden.
Der TÜV-Verband und DEKRA begrüßen die Zielrichtung des Kommissionsvorschlags ausdrücklich. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme machen sie konkrete Vorschläge für eine zukunftsfähige und praxisnahe Weiterentwicklung der Regelungen – etwa zur Prüfung von E-Fahrzeugen, zum Zugang zu Fahrzeugdaten und zur Einführung digitaler Prüfberichte.
Technische Überwachung als Hebel für mehr Sicherheit und Klimaschutz
Trotz rückläufiger Unfallzahlen bleibt technische Mängel eine relevante Ursache für schwere Verkehrsunfälle. Mit rund 19.800 Verkehrstoten im Jahr 2024 besteht weiterhin Handlungsbedarf. Die technische Fahrzeugüberwachung spielt eine zentrale Rolle dabei, sicherheitskritische Defekte frühzeitig zu erkennen – insbesondere bei neuen Technologien wie Hochvoltbatterien oder automatisierten Fahrfunktionen.
Darüber hinaus leistet die regelmäßige Überprüfung von Emissionen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Laut EU-Kommission kann die geplante Reform bis 2050 rund 7.000 Menschenleben retten und 65.000 schwere Verletzungen vermeiden – vorausgesetzt, die gesetzlichen Vorgaben sind wirksam und einheitlich umsetzbar.
Der TÜV-Verband und DEKRA sprechen sich für folgende Kernpunkte aus
1. Prüfmethoden an moderne Fahrzeugtechnologien anpassen
Hochvoltbatterien, Steuergeräte und Assistenzsysteme müssen systematisch und sicher geprüft werden.
Die Software- und Sensordiagnostik über OBD-Schnittstellen muss verbindlich werden.
2. Datenzugang für Prüfzwecke sicherstellen
Fahrzeugdaten müssen über die gesamte Lebensdauer frei und maschinenlesbar zugänglich bleiben.
Proprietäre Zugriffshürden durch Hersteller („Access Credentials“) sind auszuschließen.
3. Digitalisierung stärken – durch digitale Prüfberichte und Datenaustausch
Digitale HU-Nachweise sollen fälschungssicher, interoperabel und EU-weit verfügbar sein.
Ein standardisiertes, DSGVO-konformes Datenschema muss die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ermöglichen.
4. Prüfniveau sichern – auch bei Anerkennung ausländischer Prüfbescheinigungen
Die Einführung vorläufiger Prüfbescheinigungen aus anderen Mitgliedsstaaten darf nicht zu Sicherheitslücken führen.
Nationale Qualitätsstandards dürfen nicht unterlaufen werden.
5. Jährliche HU für ältere Fahrzeuge prüfen
Der Vorschlag zur Einführung jährlicher Prüfintervalle für ältere Fahrzeuge hat das Potenzial, die Verkehrssicherheit zu stärken und den Aspekt der Umweltverträglichkeit zu verbessern.
Neue Studien zu Mängeln und Unfallursachen sollen die Diskussion faktenbasiert begleiten.