Mit dem Entwurf des Durchführungsgesetzes zur EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689 legt die Bundesregierung die Grundlage für die nationale Umsetzung eines der wichtigsten digitalen Rechtsrahmen Europas. Der TÜV-Verband unterstützt den eingeschlagenen Kurs – betont aber, dass einzelne Elemente weiter konkretisiert werden müssen, damit Sicherheit, Vertrauen und Innovationsfähigkeit gleichermaßen gewährleistet sind.
1. Starke, zentrale Marktaufsicht als Schlüssel zum Erfolg
Der TÜV-Verband begrüßt die Benennung der Bundesnetzagentur als zentrale Koordinierungs- und Aufsichtsbehörde für Hochrisiko-KI-Systeme. Entscheidend ist jedoch, dass sie personell und fachlich so aufgestellt wird, dass sie ihre Aufgaben wirksam erfüllen kann. Klare Zuständigkeiten und eine enge Zusammenarbeit mit sektorspezifischen Behörden sind unerlässlich.
2. Schnellere Akkreditierung und praxisnahe Prüfverfahren
Damit KI-Systeme sicher in Verkehr gebracht werden können, braucht es funktionsfähige Prüfstrukturen. Wichtig ist jetzt, entsprechende Akkreditierungs- und Notifizierungskriterien auf nationaler bzw. EU-Ebene zu schaffen, die praxisnah, einheitlich und für Prüfstellen erfüllbar sein. Akkreditierungs- und Notifizierungsverfahren sollten beschleunigt oder umgestellt werden. Außerdem sollten bestehende Notifizierungen anerkannt werden.
3. Innovation ermöglichen – ohne Abstriche bei der Sicherheit
Regulatorische Reallabore bieten Potenzial für verantwortungsvolle KI-Entwicklung. Dabei empfiehlt sich die sektorspezifische Aufstellung, beispielweise nach Anwendungen in Medizin, Mobilität oder Finanzen. Der TÜV-Verband warnt aber vor Missverständnissen: Die Teilnahme an Reallaboren darf nicht zu einer Konformitätsvermutung führen. Umso wichtiger ist es, unabhängige Prüforganisationen frühzeitig einzubeziehen und klare Rahmenbedingungen zu schaffen.