Berlin, 06. Oktober 2025 – Wenn im Herbst die Blätter fallen, haben Laubbläser und Laubsauger Hochsaison. Die Geräte erleichtern das Entfernen von Laub auf Gehwegen, Terrassen oder großen Flächen erheblich. Gerade bei nasser Witterung verringert das die Rutschgefahr, beseitigt Stolperfallen, spart Zeit und kann den Rücken schonen. „Laubbläser und Laubsauger sowie entsprechenden Kombigeräte können eine echte Hilfe sein, wenn große Flächen effektiv gereinigt und von Blättern, Staub und kleinen Ästen befreit werden“, sagt André Siegl, Experte für Arbeitsschutz beim TÜV-Verband. Mit entsprechendem Zubehör sind die Geräte auch gut für die Reinigung von Dachrinnen geeignet. Doch der Einsatz von maschinellen Laubentfernern hat Nachteile: Neben hoher Lärmbelastung und Abgasen gefährden die Geräte Insekten und Kleintiere. Laubbläser können Steine und Staub aufwirbeln, die eine Gefahr für die Nutzer:innen darstellen. Der TÜV-Verband gibt Tipps für den sicheren Umgang und informiert über Risiken bei der Nutzung.
Blasen oder Saugen: Laub entfernen mit System
Laubsauger und Laubbläser erfüllen zwar denselben Zweck, arbeiten aber unterschiedlich. Beide Gerätearten arbeiten mit starken Luftströmen und teilweise hohen Motorleistungen. Bei benzinbetriebenen Geräten kommen Abgase hinzu. Moderne Modelle verfügen über Schalldämpfungssysteme und teilweise auch über Akku-Technologie, die leiser und umweltfreundlicher arbeitet. Laubsauger nehmen Blätter auf und sammeln sie in einem Fangsack. Viele Modelle verfügen über ein Häckselwerk, das das Volumen reduziert und die Entsorgung erleichtert. Allerdings werden dabei nicht nur Blätter, sondern auch Insekten und Kleintiere eingesogen.
Laubbläser wiederum erzeugen einen starken Luftstrom, mit dem Nutzer:innen Blätter zu Haufen zusammentragen können. Je trockener das Laub, desto weniger Leistungsaufwand und somit auch Energieverbrauch und Belastung für das Gerät. Kleinsttiere werden bei Geräten mit Blasfunktion nicht eingesaugt, dafür wirbelt der Luftschwall Staub, Sporen und Schmutz auf. „Staubpartikel, Pilzsporen und Tierkot reizen die Atemwege und aufgewirbelte Steine können Augen oder Haut verletzen“, sagt Siegl. „Deshalb sollten sich Nutzer beim Einsatz unbedingt schützen.“
Eine Schutzbrille verhindert Augenverletzungen durch Staub, kleine Steinchen oder Pflanzenteile. Bei trockenem Wetter schützt eine Atemschutzmaske die Atemwege vor Feinstaub, Pilzsporen und gesundheitsgefährdenden Mikroorganismen aus Tierkot. Robuste Handschuhe bewahren die Hände vor Schmutz, Schnittverletzungen oder Dornen im Laub. Festes Schuhwerk mit Profilsohle reduziert die Rutschgefahr auf nassem Untergrund und schützt zusätzlich vor aufgewirbelten Steinen.
Laut wie ein Presslufthammer: Warum Gehörschutz unverzichtbar ist
Laubbläser und -sauger zählen zu den lautesten Gartenwerkzeugen. Benzinbetriebene Geräte erreichen Werte bis zu 110 Dezibel (dB) und sind damit so laut wie ein Presslufthammer. Auch Elektro- und Akkugeräte liegen mit 80 bis 100 dB deutlich oberhalb des gesundheitlich unbedenklichen Bereichs. Bereits eine längere Belastung mit 85 dB kann das Gehör dauerhaft schädigen. Das Arbeitsschutzrecht trägt dieser Gefahr Rechnung. Arbeitgeber müssen ab einem Lärmpegel von 85 dB geeigneten Gehörschutz bereitstellen und dessen Verwendung sicherstellen. Dennoch gehört Lärmschwerhörigkeit zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland. Besonders heimtückisch ist der schleichende Verlauf. Siegel: „Die Schädigung des Gehörs entwickelt sich über Jahre und ist dann irreversibel.“
Auch für die private Nutzung gilt: Maschinelle Laubentferner sollten nur mit Gehörschutz betrieben werden und die Einsatzdauer sollte begrenzt bleiben. „Das Ohr unterscheidet nicht zwischen Baustelle und Vorgarten“, sagt Siegl. „Wer laute Arbeitsgeräte nutzt, braucht einen Gehörschutz. Schon kurze Einsätze ohne geeigneten Schutz können das Innenohr irreparabel schädigen.“ Geeignet sind Kapselgehörschützer, die wie Kopfhörer aussehen, oder Ohrstöpsel. Entscheidend ist, dass sie richtig passen und konsequent getragen werden.
Rückenfreundlich arbeiten trotz schwerer Geräte
Auch das Gewicht der Arbeitsgeräte kann zur Belastung werden. Handgeführte Modelle wiegen meist drei bis sechs Kilogramm, rückentragbare Benzingeräte sogar über zehn Kilogramm. Ohne ergonomische Griffe oder Schultergurte kommt es schnell zu Verspannungen. Deshalb sollte die Einsatzdauer begrenzt bleiben und Pausen eingelegt werden. „Nur mit ergonomischem Arbeiten und der richtigen Schutzausrüstung bleibt der Einsatz eine Erleichterung im Vergleich zu Laubbesen, Rechen oder Harke“, sagt Siegl. Darüber hinaus gilt: Geräte nie in Kopfhöhe oder in Richtung von Menschen und Tieren einsetzen. Auf Kies- oder Schotterflächen besteht die Gefahr, dass Steine aufgeschleudert werden. Kinder und Haustiere sollten während des Einsatzes ferngehalten werden. Aufgrund ihrer Lautstärke gelten für Laubbläser besonders strenge Lärmschutzregeln gemäß der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (BlmSchV). Die Geräte dürfen demnach werktags nur zwischen 9.00 und 13.00 Uhr sowie zwischen 15.00 und 17.00 Uhr genutzt werden. Gegebenenfalls gibt es kommunale Unterschiede mit abweichenden Regelungen, z. B. erweiterte Nutzungszeiten für die Stadtreinigung. Für leisere Geräte mit dem EU-Umweltzeichen, gelten mitunter ebenfalls Ausnahmen. Diese dürfen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr betrieben werden.
Tipps für die Kaufentscheidung
Wer einen Laubbläser oder -sauger anschafft, sollte nicht nur auf Preis und Leistung achten, sondern auch auf Sicherheit und Qualität. Das CE-Zeichen ist zwar verpflichtend und bestätigt, dass das Gerät die grundlegenden EU-Anforderungen erfüllt. Ein unabhängiges Prüfzeichen hat größere Aussagekraft. „TÜV-Prüfsiegel aber auch das GS-Zeichen für ‚geprüfte Sicherheit‘ stehen für eine umfassende Prüfung auf elektrische, mechanische und ergonomische Sicherheit sowie auf Schadstoff- und Geräuschemissionen“, sagt Siegl. „Geräte mit anerkannten Prüfzeichen sind nicht nur sicherer, sondern in der Regel auch langlebiger und gesundheitsschützender im Gebrauch.“
Für kleinere Flächen reichen oft leichtere Akku-Modelle, die leiser arbeiten und keine Abgase ausstoßen. Kabelgebundene Laubbläser erfahren keinen Leistungsabfall, da die Stromversorgung immer gleichmäßig ist. Sie sind günstiger in der Anschaffung, jedoch durch das oftmals lange Kabel etwas unflexibler. Für große Flächen sind benzinbetriebene Geräte leistungsfähiger, belasten jedoch stärker Gesundheit und Umwelt. Verbraucher:innen sollten zudem auf ergonomische Ausstattung und verfügbare Ersatzteile achten, damit das Gerät sicher und nachhaltig genutzt werden kann.