Europäisches Genehmigungsverfahren von selbstfahrenden Arbeits- und Zugmaschinen

Die EU-Kommission plant, einen europäischen Rechtsrahmen für selbstfahrende Arbeits- und Zugmaschinen zu schaffen. Um den freien Verkehr zu erleichtern und ein angemessenes Sicherheitsniveau zu erreichen, sollen künftig nationale Genehmigungen EU-weit gegenseitig anerkannt werden. TÜV-Verband und Dekra haben in einem Positionspapier ihre Anforderungen an ein EU-Gesetz zusammengefasst.

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Der TÜV-Verband und DEKRA begrüßen das Ansinnen der Europäischen Kommission, eine Vertiefung der Binnenmarktstrategie im Bereich der Genehmigungsverfahren von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer EU-weit gültigen verpflichtenden Verordnung zu erreichen. Zur Erleichterung des freien Verkehrs mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen im Binnenmarkt und Erreichung eines angemessenen Maßes an Sicherheit sollen zukünftig nationale Genehmigungen unter bestimmten Voraussetzungen von den Behörden der EU-Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden.

Folgende Punkte sollten bei der Verordnung beachtet werden:

  • Subsidiaritätsprinzip

  • Gleiche Anforderungen im Genehmigungsverfahren

  • Kleinserien-Typgenehmigung

  • Interne Technische Dienste der Herstellerfirmen

  • Keine Selbstzertifizierungen durch die Industrie

  • Berücksichtigung von Vorgaben aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

  • Kohärenz mit dem „New Approach“ (NLF) und den Anforderungen aus der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten

  • Ganzheitliche Anforderungen an ein Genehmigungsverfahren

In der nebenstehenden gemeinsamen Position von TÜV-Verband und DEKRA sind die einzelnen Maßnahmen genau ausgeführt.