Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

Die im letzten Jahr verabschiedete EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird die Berichtspflichten für Unternehmen erheblich ausweiten. Damit einher geht eine wesentlich umfassendere Überprüfung der Berichte seitens externer Stellen. Mit Blick auf die nationale Umsetzung in Deutschland sollten unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zwingend mitberücksichtigt werden.

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Mit der CSRD wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung gestellt. Unternehmen werden verpflichtet, detaillierte Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten zu veröffentlichen und diese unabhängig prüfen zu lassen. Bis Juli 2024 muss die CSRD in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschlandweit werden voraussichtlich etwa 15.000 Unternehmen von der neuen Berichtspflicht betroffen sein - eine deutlich höhere Anzahl als beim bisher geltenden CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Das stellt nicht nur die berichtspflichtigen Unternehmen vor neue Herausforderungen, sondern auch das System der Prüfungen durch externe Stellen. Die EU-Kommission hat diese Tatsache erkannt und strebt einen offeneren, stärker diversifizierten Prüfungsmarkt an. Die CSRD enthält dafür ein Wahlrecht der Mitgliedsstaaten zur genauen Festlegung der Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die EU-Richtlinie legt den Mitgliedsstaaten nahe, auch sogenannte unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zuzulassen. So kann neben dem bestehenden Wirtschaftsprüfer, der bereits die Prüfung des Finanzberichts durchführt (=Abschlussprüfer), ein zweiter (anderer) Wirtschaftsprüfer oder eine andere unabhängige Prüfungsinstanz außerhalb des Berufsstands (unabhängiger Erbringer von Bestätigungsleistungen) für die Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen beauftragt werden.

Unternehmen haben so die Möglichkeit, aus einem größeren Pool von Anbietern – sowohl von Abschlussprüfern als auch von akkreditierten Prüfdienstleistern – zu wählen. Dies erhöht die Verfügbarkeit, aber auch den Wettbewerb der Anbieter von Prüfdienstleistungen auf dem Markt. Eine Konzentration auf große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften kann dadurch vermieden und ein Level-Playing-Field sowie faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Darüber hinaus kann eine größere Unabhängigkeit der Prüfer gewährleistet, Interessenkonflikte vermieden und eine Erhöhung der Prüfungsgebühren abgewendet werden.

Eine ausreichende Anzahl von unabhängigen Erbringern von Bestätigungsleistungen wird darüber hinaus benötigt, um die jährlich wachsende Anzahl der unabhängigen Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten quantitativ und qualitativ überhaupt durchführen zu können – vor allem in wirtschaftsstarken Ländern wie Deutschland. Insbesondere mittelständische und börsennotierte Kleinunternehmen wären von etwaigen Kapazitätsengpässen am stärksten betroffen, da sich die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vermutlich vorrangig auf größere Unternehmen konzentrieren werden.

Mit ihrem technischen Know-how und ihrer langjährigen Erfahrung können und wollen die TÜV-Organisationen als unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen einen entscheidenden Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der CSRD und damit auch zur nachhaltigen Transformation der Wirtschaft leisten. Im Gegensatz zu Finanzinformationen, die im Wesentlichen auf der Abbildung von Transaktionen beruhen, können Nachhaltigkeitsinformationen nicht nur ausschließlich vergangenheitsorientiert geprüft werden. Bei der Beurteilung von Transitionsplänen, die Unternehmen zur nachhaltigen Gestaltung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten zu erstellen haben, geht es in erster Linie um die Bewertung von zukunftsbezogenen Aussagen. Hierfür sind spezifische Fachkenntnisse und entsprechende Berufserfahrung unerlässlich. Als technischer Prüfdienstleister verfügen die TÜV-Unternehmen schon heute über die erforderlichen Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen bei der Überprüfung von Nachhaltigkeitsinformationen. Zu ihren Dienstleistungen zählen beispielsweise Zertifizierungen von Umweltmanagement-Systemen, Carbon Footprint-Verifizierungen, die Überprüfung der Effizienz von Anlagen, Life Cycle Assessments und Lieferkettenaudits. Die TÜV-Unternehmen können über ihr organisiertes Prüfwesen das künftige Anforderungsprofil von Prüfern, die auch Nachhaltigkeitsberichte prüfen wollen, mit einem zu den Wirtschaftsprüfern vergleichbaren Qualitätsniveau sicherstellen. Auch können die TÜV-Unternehmen als unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen bei der Verifizierung von Nachhaltigkeitsinformationen diejenigen Wirtschaftsprüfer ergänzen, die nicht alle Teilbereiche der Nachhaltigkeitskriterien abdecken.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung steht gerade erst am Anfang. Weitere deutsche und europäische Vorhaben zur Beschleunigung und Festigung des notwendigen nachhaltigen Wandels werden in der Zukunft eine wichtige Rolle spielen und eine ausreichende Anzahl an fachlich kompetenten Prüfdienstleistern voraussetzen. Der Ausschluss von qualifizierten und nach gleichen einschlägigen Normen und Standards akkreditierten unabhängigen Erbringern von Bestätigungsleistungen aus dem Prüfungsmarkt für Nachhaltigkeitsinformationen wäre daher weder ökonomisch noch fachlich zielführend.

Kernforderungen

  1. Kapazitätsengpässe vermeiden

  2. Prüfungsmarkt öffnen und Marktkonzentration verhindern

  3. Binnenmarkt stärken, Wettbewerbsnachteilen entgegenwirken

  4. Vorhandene Kompetenzen und Kapazitäten nutzen

  5. Akkreditierung als bevorzugtes Mittel zum Nachweis der fachlichen Kompetenz anwenden

 

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TÜV-Verband Positionspapier Nationale Umsetzung CSRD