TÜV-Verband zum geplanten Lieferkettengesetz

Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, begrüßt die Einigung der Bundesregierung über Eckpunkte eines Lieferkettengesetzes für die Bundesregierung. Gleichzeitig mahnt er, das Lieferkettengesetz nicht zu einem zahnlosen Tiger verkommen zu lassen.

Zur Einigung auf die Eckpunkte eines Lieferkettengesetzes innerhalb der Bundesregierung sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands:

„Für viele Unternehmen ist es bereits heute eine Selbstverständlichkeit, Lieferketten nach sozialen und ökologischen Standards auszurichten. Mit dem Lieferkettengesetz wird diese Selbstverständlichkeit nun für viele Unternehmen zur Pflicht.“

„Die Weichen für ein Lieferkettengesetz sind gestellt, jetzt kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. Soziale und ökologische Standards müssen klar definiert und deren Einhaltung kontrolliert werden. Unabhängige Prüfungen können das notwendige Vertrauen in die Aussagen der einzelnen Glieder der Lieferkette schaffen. Das hilft den Unternehmen und schafft Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Immer mehr Menschen wollen wissen, woher ihre Produkte von der Jeans über Lebensmittel bis zur Batterie im Elektroauto stammen, unter welchen Bedingungen sie produziert wurden und welche Nachhaltigkeitskriterien bei der Herstellung berücksichtigt wurden.“

Auch auf europäischer Ebene ist die Schaffung eines Lieferkettengesetzes geplant. Bühler: „Nur, wenn alle Teilnehmer des europäischen Binnenmarktes an einem Strang ziehen, kann ein wirksamer Menschenrechts- und Umweltschutz erreicht werden. Der Vorstoß von EU-Justizkommissar Didier Reynders, im Frühsommer 2021 einen Gesetzentwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorzulegen, ist konsequent und richtig. Er sollte noch ambitionierter ausfallen als der deutsche Vorschlag.“

„Prüforganisationen wie die TÜV-Unternehmen können sicherstellen, dass soziale und ökologische Standards an jedem Glied der Lieferkette eingehalten werden. Damit tragen sie dazu bei, die Stationen eines Produkts oder Materials vom Rohstoff über die Verarbeitung bis zur Ladentheke in der gesamten Prozesskette verlässlich zu dokumentieren. Woher werden Rohmaterialien bezogen? Werden Menschenrechte und Umweltaspekte berücksichtigt? Wie steht es um die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter:innen? Ist die Herstellung eines Produktes frei von Kinderarbeit? Diese und weitere Fragen werden beispielsweise im Rahmen so genannter Lieferkettenaudits beantwortet und umfassen Zertifizierungen in Bezug auf die Einhaltung sozialer, ökologischer und arbeitsrechtlicher Standards.“

Grundlage für entsprechende Prüfungen sind internationale Standards, zum Beispiel nach amfori BSCI oder SA8000. Für die Zertifizierung von betrieblichen Prozessen zur Wahrung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gelten die Normen OHSAS 18001, ISO 450001. Die Zertifizierung als „Green Product“ orientiert sich an relevanten Umwelt- und Energieeffizienzverordnungen mit Fokus auf verantwortlichem Umgang mit chemischen Inhaltsstoffen, der Wiederverwendbarkeit und Wiederverwendung recycelter Materialen, dem Carbon Footprint bzw. der CO2-Bilanz sowie Faktoren wie Energieverbrauch und Energieeffizienz.

Für weitere Informationen finden Sie nebenstehend das Positionspapier des TÜV-Verbands "Lieferketten nachvollziehbar gestalten" zum Download.