TÜV-Verband zur E-Scooter-Entscheidung des Bundesrates

Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, begrüßt die E-Scooter-Entscheidung des Bundesrates im Grundsatz. Doch seien noch einige Fragen offen.

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Zur Entscheidung desBundesrateszur Zulassung von E-Scootern sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands:

„Der TÜV-Verband begrüßt die Entscheidung des Bundesrates, Elektrotretroller auf Straßen und Wegen zuzulassen. Jetzt muss die Verordnung zügig umgesetzt werden. E-Scooter sind eine wichtige Ergänzung im städtischen Verkehr. Laut einer repräsentativen Umfrage des TÜV-Verbands sind 69 Prozent der Bundesbürger der Meinung, dass E-Scooter eine gute Möglichkeit sind, um die Mobilität der Menschen zu verbessern. 43 Prozent können sich vorstellen, Elektrotretroller zu nutzen. Unter den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar 55 Prozent. Für ein völlig neues Verkehrsmittel sind das sehr hohe Akzeptanzwerte. Damit E-Scooter ihre Vorteile auf Strecken von und zu den Haltestellen des Öffentlichen Nahverkehrs voll entfalten können, sollten die Verkehrsbetriebe die Mitnahme in Bussen und Bahnen grundsätzlich erlauben. Dafür ist bei vielen Betrieben eine Änderung der Beförderungsbedingungen notwendig. Der TÜV-Verband rät allen E-Scooter-Nutzern, einen Helm zu tragen. Auch die Sharing-Anbieter sollten Verantwortung übernehmen und Helme kostenfrei zur Verfügung stellen. Da künftig alle Personen ab 14 Jahren Elektro-Tretroller fahren dürfen, empfiehlt der TÜV-Verband die Einführung von geeigneten Schulungsmaßnahmen für junge Verkehrsteilnehmer. Der Fahrradführerschein reicht für motorisierte Fahrzeuge wie E-Scooter nicht aus.“